Wie auch in den vergangenen Jahren steigt in den Sommerferien die Zahl arbeitsloser schulischer Lehrkräfte. Grund hierfür ist die Praxis der Schulbehörde, Lehrkräften nur bis zum Ende des Schuljahres befristete Arbeitsverträge zu geben, auch wenn sie hinterher wieder eingestellt werden.
„Der Schulbehörde geht es dabei einzig darum, zu Lasten der Lehrkräfte Geld zu sparen. Die meisten Lehrkräfte bekommen nach den Ferien erneut eine befristete Anstellung, so dass es überhaupt keinen sachlichen Grund gibt, hier mit Fristverträgen zu arbeiten. Hier handelt die Behörde als schlechter Arbeitgeber und stellt monetäre Erwägungen vor ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Besonders betroffen sind jüngere Lehrkräfte, die diese sogenannten ‚Feuerwehrstellen‘ als Einstieg in eine reguläre Beschäftigung verstehen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Für die Betroffenen ergeben sich mehrere Probleme. So sind sie gezwungen, ihre Existenz über die Ferienzeit abzusichern, was meistens ALG II bedeutet, da sie nicht ein volles Jahr durchgängig beschäftigt wurden. Dieser prekäre Status bedeutet darüber hinaus eine berufliche Unsicherheit, die bis in die Lebensplanung hinein Auswirkungen hat.
Die GEW kritisiert diese Praxis seit Jahren, da sie zu Lasten der Beschäftigten geht. Insbesondere in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben Aktivitäten der GEW dazu beigetragen, hier Verbesserungen zu erreichen. Auch für die Bundesagentur für Arbeit ist diese saisonale Arbeitslosigkeit seit Jahren ein Ärgernis. Es ist nicht Aufgabe der BA, die Sozialkosten der Länder zu tragen.
„Dass die Schulbehörde an dieser Praxis festhält, ist für uns unverständlich. Insbesondere vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels ist die Behörde in der Pflicht, den Lehrkräfteberuf attraktiver zu machen. Dazu gehören auch sichere Beschäftigungsverhältnisse. Auch für die Schülerinnen und Schüler ist eine feste Ansprechperson deutlich besser, als wenn die Lehrkräfte zu Beginn der Ferien nicht wissen, ob sie weiter mit ihren Klassen arbeiten dürfen. Somit leiden die Sozialkassen, die Lehrkräfte sowie die Kinder unter dieser Maßnahme. Die GEW fordert die Behörde auf, hier aktiv zu werden und den Befristungsmissbrauch einzustellen“, so Bensinger-Stolze abschließend.
Foto: S. Hofschlaeger / www.pixelio.de
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