Die Lehrer*innenkammer begrüßt die aktualisierte Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen, um die schulische Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, einen regelhaften Schulbesuch zu gewährleisten und darüber Lernerfolge wie eine positive Sozialisation zu ermöglichen.
Die Lehrer*innenkammer begrüßt insbesondere die in den Richtlinien festgelegte Vernetzung, Koordination und Kooperation zwischen Schulen, schuleigenen Beratungsdiensten, Schulaufsichten, Regionalen Bildungs- und Beratungszentren, Jugendämtern und den schulärztlichen Diensten. Die Richtlinie konkretisiert die Handlungen in Bezug auf Absentismus und gibt den Kolleg*innen und den Schulen klare, strukturierte und umsetzbare Handlungsgrundlagen.
Ebenfalls begrüßt die Lehrer*innenkammer, dass der angeordnete Distanzunterricht als Pflichtunterricht ausdrücklich genannt wird.
Die Lehrer*innenkammer spricht sich allerdings nachdrücklich dafür aus, dass den Schulen bei höherem Koordinations- sowie Verwaltungsaufwand die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Schulleitungen, das pädagogische Personal, die Lehrkräfte sowie die Verwaltung!
Die Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.