Neues Personalvertretungsgesetz stärkt die Personalräte und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten

11. November 2014Von: WebredaktionThema: Personalräte
Geffers

 Am 1.9.2014 trat das neue Personalvertretungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz ist ein Erfolg der Gewerkschaften, an dem auch die GEW maßgeblich beteiligt war. Der neue Geist des Gesetzes wird insbesondere durch die  Formulierung der „vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit“  mit der Dienststelle unterstrichen. Erstmals wird mit dieser Novellierung in Hamburg die innerbetriebliche Allzuständigkeit der Personalräte gesetzlich verankert, wobei es für bestimmte Maßnahmen weiterhin abschließend regelnde Mitbestimmungskataloge gibt.

Innerbetrieblich und in den Dienststellen können differenzierte Arbeitsbedingungen allein durch die Personalräte mitgestaltet werden. Dafür sind  gewerkschaftlicher Rückhalt und umfassende formelle Mitbestimmungsrechte der Personalräte notwendig. Das Hamburger Gesetz ermöglicht mehr Beteiligung. Dass Personalräte in den Schulen nun endlich auch bei den Terminen von Konferenzen, Elternabenden und der Lage weiterer schulischer Veranstaltungen mitbestimmen, die nicht direkt mit der Verteilung und Festsetzung des  Unterrichts und den Pausenaufsichten zusammenhängen, wertet die GEW als einen großen Erfolg.

Und es entfällt der Knebel der “Versagungsgründe“, der die personalrätliche Mitbestimmung eingeschränkt hat. In Zukunft genügt es, wenn die Ablehnung des  Personalrates stichhaltig, d.h. “triftig“ ist.

 

Regina Tretow

 

Foto: Joachim Geffers