Rede auf der digitalen Betriebsversammlung Elbkinder & Elbkinder Kita Service Gesellschaft am 16.3.2021 von Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende GEW Hamburg
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Kitas und aus der Verwaltung, sehr geehrte Frau Dr. Nienaber und sehr geehrte Frau Muuß, vielen Dank an den Betriebsrat für die Möglichkeit hier zu Euch und Ihnen sprechen zu können!
Ich ergreife als Vorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, kurz GEW gerne die Chance in Kürze darzustellen, welche Themen wir gewerkschaftspolitisch in unserer Stadt bewegen.
Wir haben uns schon zu Beginn der Pandemie mit der Problematik der Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall bei den Beschäftigten in den Kitas befasst.
Wir haben Herrn Professor Dr. Wolfhard Kohte beauftragt, Arbeitsschutzgutachten in Zusammenhang mit Corona/CoviD 19 für die verschiedenen Bildungsbereiche zu erstellen.
Diese sind seit Juni letzten Jahres auf der GEW-Internetseite abrufbar.
Am 10. März hatte auch der Hamburger Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt Herrn Prof. Dr. Kothe zum Thema „Aktive Mitbestimmung in Zeiten der Pandemie“ eingeladen, dem sich Workshops mit Beispielen aus der betrieblichen Praxis anschlossen.
Für einen dieser Workshops wurde auch die Expertise Eurer/ Ihrer Betriebsratsvorsitzenden Marina Jachenholz herangezogen.
Wir erleben Euren/ Ihren Betriebsrat in der Frage des Arbeitsschutzes überhaupt als sehr gut aufgestellt.
Bezüglich der Anerkennung als Berufskrankheit, ausgelöst durch eine Corona-Infektion, haben die Kolleginnen und Kollegen der offenen Liste mit ihren DOL-Informationen im Betrieb umfassend informiert. Trotzdem haben sie mich gebeten, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Ihr, dass Sie in diesen Zeiten Erkältungssymptome nicht auf die leichte Schulter nehmen mögt. Bitte überlegt Euch / überlegen Sie immer noch einmal, ob es nicht doch richtig ist, eine Unfallanzeige aufzugeben.
Sollten sich dann irgendwann Folgeschäden einstellen, bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz, den jedes berufstätige Mitglied einer Gewerkschaft in Anspruch nehmen kann, Sicherheit in der Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft, bzw. mit der Unfallkasse.
Also, die Gewerkschaften bieten Rechtschutz nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Seit gestern (15.03.2021) wurde die Kindertagesbetreuung vom erweiterten Notbetrieb auf den eingeschränkten Regelbetrieb umgestellt.
Uns liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, aber von einer deutlich gestiegenen Inanspruchnahme ist auszugehen.
Diese erlebt Ihr/ erleben Sie sicherlich gerade.
Wir hatten gehofft, dass die Lockerung der Beschränkungen, wie im letzten Jahr in kleineren Schritten stattfinden werde, dass erst die 5 und 6 Jahre alten Kinder, dann eine Woche später - bei nicht verschlechterten Inzidenzzahlen - die 3 und 4 Jahre alten Kinder und eine weitere Woche darauf die Krippenkinder in die Kitas kommen dürfen. Der Hamburger Senat hat sich leider anders entschieden.
Es werden zeitgleich in alle Bildungseinrichtungen wieder alle Kinder aufgenommen.
Zwar einige „nur“ im Umfang bis zu 20 Wochenstunden (das drückt die Einschränkung des Regelbetriebs aus), aber alle zum selben Zeitpunkt. Die Kohorten-Trennung soll aufrecht erhalten bleiben. Bei nicht ausreichender Personalstärke kann die Kita-Aufsicht angesprochen werden, um im Einzelfall die Betreuungszeiten zu verringern – soweit das Schreiben der Sozialbehörde.
Wie es bei Euch/ bei Ihnen gehandhabt wird, dürfte wahrscheinlich mit der Regionalleitung abzusprechen sein.
Ich kann nur empfehlen, immer den Betriebsrat mit einzuschalten, wenn deutlich wird, dass der Schutz der Kolleg*innen und der Kinder nicht im geforderten Maße eingehalten wird, bzw. nicht eingehalten werden kann.
Der Unterschied zum letzten Jahr besteht grundsätzlich darin, dass Ihr euch/Sie sich schon um Impftermine bemühen konntet. Die Erweiterung auf den Altersbereich über 64 Jahre, erlaubt nun Impfungen für alle Kita-Beschäftigten einschließlich der Kolleg*innen, die zurzeit noch zur Altersrisikogruppe gehören.
Allerdings haben wir seit Freitag einen Impfterminvergabestopp! Und die heutige Nachricht aus der Bundespolitik stimmt mich auch nicht froher. Der Impfstoff Astra Zeneca darf momentan nicht verimpft werden. Er soll auf mögliche lebensgefährliche Nebenwirkungen nochmals geprüft werden.
Aber auch dann wenn wir geimpft sind, können wir unter Umständen infiziert werden.
Der Schutz der Impfung besteht darin, dass bei einem entstehenden Krankheitsverlauf, dieser in der Regel keine schwerwiegenden Krankheitszustände hervorruft. – Das bedeutet für die tägliche Arbeit, dass trotz Impfung, alle anderen Schutzmaßnahmen weiterhin aufrechterhalten und angewendet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund spielen die Tests jetzt eine Hauptrolle!
Jede Beschäftigte soll zweimal in der Woche getestet werden, laut Behörde montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags in Abhängigkeit der Dienstpläne. Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig. Aber auch wir werben dafür, die Testmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Diese Tests sind aufgrund einer Verordnung anzubieten, das bedeutet, der Arbeitgeber ist verpflichtet, wiederkehrend das Testen anzubieten.
Die regelmäßigen Testungen aller Beschäftigten sollen dazu dienen, vorhandene Infektionen schnell ausfindig zu machen, um dann zielgenauer reagieren zu können.
Am Freitag habe ich mit dem Bildungssenator Rabe noch einmal gesprochen und sehr deutlich gemacht, dass für die GBS-Kolleg*innen ausreichend FFP2-Masken und Tests zur Verfügung gestellt werden müssen. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, meldet Euch bitte bei der GEW Hamburg. Wir werden dem nachgehen. Die Kolleg*innen im GBS-Bereich dürfen nicht schlechter gestellt sein als im übrigen Kita-Bereich! Ich unterstütze die Forderung der Betriebsratsvorsitzenden Marina Jachenholz, dass die Behörden BAGSFI und BSB hier besser zusammen arbeiten müssen!
Bundesweit hat sich meine Gewerkschaft, die GEW, in den Landesministerien und auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass alle pädagogischen Fachkräfte, die nah am Kind arbeiten höchstmöglichen Schutz erhalten.
Die Höherstufung in der Impffolge, wie auch die vermehrten Testangebote beweisen, dass unsere Forderungen Gehör fanden. Deshalb muss jetzt schnellstmöglich genügend Impfstoff auch vor Ort sein!
Und zu guter Letzt noch eine Bemerkung zum Tarifvertrag.
Bundesweit sind die Redaktionsverhandlungen zum TVÖD nun doch noch erfolgreich abgeschlossen worden. Allerdings hatten die Arbeitgeber zwischenzeitlich damit gedroht, die Erhöhung der Einkommen zum 01.04.2021 nicht durchzuführen, weil sie sich weigerten die steuerlichen Belastungen für die Aufnahme des E-Bike-Leasingverfahren zu übernehmen. Das ist ein ganz schlechter Stil gegenüber den Beschäftigten gewesen!
Die Steigerungen sind in Hamburg dieselben, wie im bundesweit geltenden TVÖD-Abschluss. Auch hier wurden die Redaktionsverhandlungen jetzt abgeschlossen. Wie er genau aussieht liegt uns noch nicht vor. Ich hoffe, dass wie beim bundesweiten Tarifabschluss endlich sichergestellt ist, dass eine LOB-Auszahlung, die pauschal erfolgt, eine tarifkonforme Leistungsentgeltausschüttung darstellt.
Wir haben seit Bestehen des LOB, kritisiert, dass der pädagogische Bereich kein Arbeitsfeld ist, in denen Leistungen sinnvoll messbar und vergleichbar sind. Diese erweiterte Regelung würde es auch den Hamburger Betriebsräten zukünftig einfacher machen, pauschale Auszahlungen zu erreichen.
In dieser für uns alle nicht einfachen Zeit, sichere ich Euch unsere Unterstützung und unsere gewerkschaftliche Solidarität zu!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!