Der Hamburger Senat lässt die Kitas im Regelbetrieb mit der Folge, dass Eltern nur dann Kinderkrankentagegeld oder Erstattungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten, wenn ihr Kind aufgrund eines positiv ausfallenden Schnelltest, der mit einem PCR-Test bestätigt wurde, in Quarantäne muss.
Um Einkommensausfälle, die entstünden, wenn Kitakinder nur aufgrund von aufgetretenen Corona-Fällen zuhause blieben, ohne selber positiv getestet worden zu sein, erstattet zu bekommen, muss der Kitabetrieb eingeschränkt sein oder gänzlich wegfallen. Das Bundesfamilienministerium, BMFSFJ erläutert auf seiner Internetseite die Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderkrankengeldes: „…wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), … geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.“ Ähnlich formuliert auch das Infektionsschutzgesetz: Wenn keine andere zumutbare Betreuung gegeben ist, dann besteht ein Anspruch auf Erstattung, „wenn die … Einrichtung zur Kinderbetreuung behördlich geschlossen ist, oder wenn… der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird.“
Den Kita-Betreibern wird keine Möglichkeit in die Hand gegeben, den Ablauf einzuschränken und eigenen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen; zum Beispiel indem durchweg feste Kohorten gebildet werden. Der Personalschlüssel in den Kitas ist nicht dafür ausgelegt, ohne Durchmischung der anwesenden Kinder, diese ganztägig zu betreuen. Wenn dann auch noch Erzieher*innen krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen, werden feste Kohorten gesprengt, da es den Kitas nicht gestattet ist, Kinder früher nach Hause abholen zu lassen oder den Eltern aufzugeben ihr Kind doch zuhause zu betreuen, da nicht genügend Personal vorhanden ist.
Beim eingeschränkten Regelbetrieb wäre es möglich, auch hätten Eltern es einfacher ihren Einkommensausfall geltend zu machen und die Kita-Beschäftigten wären vor Überlastungen besser zu schützen. – So aber müssen es die Akteure vor Ort wieder mal selber ausbaden. Werden Kinder gebracht obwohl der zuhause durchgeführte Selbsttest positiv ausgefallen ist? Sind möglicherweise Geschwisterkinder oder die Eltern positiv getestet und bringen das Kind dennoch?
„Die Angst vor einer Infektion ist der ständige Begleiter unserer Kolleginnen und Kollegen in den Kitas“, so Jens Kastner, Kita-Experte der GEW. „Der Gesundheitsminister warnt davor, Corona einfach laufen zu lassen, weil auch Geboosterte an Covid-19 erkranken können und Spätfolgen auch für diesen Personenkreis nicht ausgeschlossen sind.“
Viele Kolleg*innen haben schon resigniert. Der Kita-Bereich ist der einzige Arbeitsbereich, in dem die Kinder in der Regel ungeimpft sind und die Beschäftigten dennoch auf Körperfühlung mit den Kindern gehen müssen ohne zuvor Schutzkleidung anlegen zu können, die in allen anderen Bereichen in denen Körperkontakt eingegangen werden muss, vorgeschrieben ist.
„Es ist frustrierend“, so Jens Kastner weiter. „Diejenigen, die jetzt noch vor Ort sind geben an, dass es nur noch ein „Warten auf den 2. Strich ist, damit man aus dem Laden rauskommt und mit einem (hoffentlich) milden Verlauf 2 Wochen lang seine Ruhe hat.“
Foto: GEW
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