Das Gute-Kita-Gesetz bringt Hamburgs Kitas 121 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren. Verplant war das Geld schon vorher, zunächst in Form von Bekundungserklärungen in dem Hamburger Bürgerschafts-Eckpunktepapier vom November 2014, das aufgrund der Aktivitäten des „Kita-Bündnisses“ den Regierungsparteien abgerungen wurde. Die Absichtserklärungen wandelten sich 2018 in Gesetzestext. Denn das nach 2014 gegründete „Kita-Netzwerk-Hamburg“ hatte erfolgreich die erste Stufe des Volksbegehren „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ mit mehreren 10.000en Stimmen überdeutlich abgeschlossen; die Verbesserung der Erzieher-Kind- Relation wurde 2018 verbindlich in das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz, KibeG, aufgenommen und mit einer Zeitleiste versehen. Die Initiatoren des Volksbegehrens akzeptierten die Einigung. Der Hamburger Senat rechnete fest mit den sich abzeichnenden Millionen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ und setzt diese nun für die zugesagte Verbesserung der Fachkraft-Kind- Relation im Krippenbereich ein. Somit waren in Hamburg keine besonderen Begeisterungsstürme wegen der Millionen aus dem „Gute-Kita-Gesetzes“ zu erwarten. Ohne die von den Gewerkschaften GEW und ver. di unterstützten und aktiv durch die GEW-Fachgruppe Kinderund Jugendhilfe begleiteten Aktionen des Kita-Bündnisses und nachfolgend des Kita-Netzwerkes hätte es die Verbesserung in der Fachkraft-Kind-Relation nicht in dieser Form, die den Senat auch zukünftig bindet, gegeben. Dass die Bundesmittel helfen, zumindest für die begrenzte Zeit von drei Jahren, für die sie zugesagt sind, den Hamburger Haushalt etwas zu entlasten, ist ein netter Nebeneffekt, aber hilft nicht bei der Verstetigung dieser Verbesserung für zukünftige Krippenkinder-Generationen. Folgen muss das „Bessere Kita- Gesetz“, um dann als das„Beste- Kita-Gesetz“ eine dauerhafte Finanzierung der frühkindlichen Bildung mit einer festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 3 im Krippenbereich und 1 zu 7,5 im Elementarbereich in allen Kitas im Bundesgebiet zu realisieren.
Merklich dünner ist die Luft in Hamburger Kitas
Wir fordern nach wie vor mehr Personal. Einerseits, um die Ausfallzeiten und den Anteil der mittelbaren pädagogischen Arbeit in Form von Personalwochenstunden auszuweisen und diese in die Finanzierung der Kita-Träger einzubauen; andererseits darüber hinaus zusätzliche Anleitungsstunden, um Quereinsteiger_innen, die berufsbegleitend zu Erzieher_innen ausgebildet werden, durch Fachkräfte zu begleiten, damit die Qualität der Kita- Arbeit gehalten werden kann.
Die bisher erfolgte Erhöhung in der Personalausstattung war wegen der stärkeren Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und der Steigerung der Qualität der Arbeit der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung notwendig geworden. Dennoch ist es nicht gelungen, die Ausfallzeiten und Zeitkontingente für die mittelbare pädagogische Arbeit (z.B. für Vor- und Nachbereitung, fürs Berichtswesen und für die Elternarbeit) verbindlich in die Finanzierung der Kita-Träger aufzunehmen.
Die Aufnahme von berufsfremden oder nicht ausgebildeten Arbeitskräften in die Kitapersonalausstattung, mit der alle Beteiligten inklusive die Gewerkschaften einverstanden waren und sind, birgt die Gefahr, dass die Qualität der fachlichen Arbeit sinkt. Um die fachliche Begleitung dieser unausgebildeten oder fachfremd ausgebildeten Neu-Kolleg_innen durchzuführen, müssen Anleitungsstunden in die Kitaträger-Finanzierung neu mit aufgenommen werden. Zwar gehörte die Anleitung der Fachschüler_innen der pädagogischen Fachschulen durch pädagogische Fachkräfte schon immer zu den Aufgaben der Erzieher_ innen in den Kitas, aber der mittlerweile vorhandene und absehbar noch steigende Zuwachs von Quer- und Neueinsteiger_ innen in diesen Beruf führt zwangsläufig zu einer höheren Anleitungstätigkeit der vorhandenen Fachkräfte, die über die vorhandene Personalstundenzuweisung nicht mehr abgebildet werden kann.
Um den Kindern und den Eltern nicht nur Aufbewahrung, sondern nach wie vor pädagogisch wertvolle Arbeit zu bieten und deren Qualität abzusichern, fordern wir von der Stadt zusätzlich finanzierte Anleitungsstunden. Jede_r Erzieher_in, die/der bis zu drei Quer- und Neueinsteiger_ innen anleitet, muss mit sechs Anleitungsstunden (Zeitstunden) in der Woche ausgestattet werden. Noch ist Zeit, diese Forderung vor der Bürgerschaftswahl zu erfüllen.
Jens Kastner, Sprecher der Fachgruppe Kinderund Jugendhilfe, GEW-Hamburg
Bildquelle: GEW-Hauptvorstand