TTIP: Noch mehr private Profite und immer weniger Arbeitnehmerrechte

04. September 2014Von: Anja Bensinger-StolzeThema: Internationales
TTIP

Das Transatlantic Trade and Investment Partnership – kurz TTIP – oder auch Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA genannt, verfolgt nicht die Interessen zur Verbesserung der Lebensbedingungen, sondern vor allem geht es um die Sicherung und Verbesserung privater Profite.

 

Um was geht es?

Seit Februar 2013 verhandeln EU und USA über eine gemeinsame Freihandelszone. Versprochen wird ein Ankurbeln der Wirtschaft, das zu Wohlstand, Wachstum und mehr Arbeitsplätzen führen soll. Dies ist ausgesprochen fraglich. Selbst bei optimistischer Schätzung geht das ifo-Institut für Deutschland nur von einer Steigerung von 0,06 Prozent der Erwerbstätigkeit aus und laut einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie wird durch das Abkommen ein zusätzliches jährliches Wachstum von 0,04 Prozent nicht übersteigen. Vergleicht man die Versprechungen mit den optimistischen Voraussagen als es um die Einführung des Europäischen Binnenmarktes ging, ist große Skepsis geboten. Auch bei der Einführung der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (zwischen USA, Kanada und Mexico) wurden große Versprechungen gemacht. Letztlich wurden durch die NAFTA in den letzten 20 Jahren in den USA ca. 700.000 Arbeitsplätze vernichtet und in Mexicos Süden nahm die Verarmung zu. Ziel ist die Angleichung, Liberalisierung der gesetzlichen Regelungen, damit der Handel zwischen der EU und den USA erleichtert wird. Es geht um die Anerkennung von Normen, die immer eine Absenkung der Standards nach unten bedeuten und dann die jeweils niedrigeren Standards erlaubt sind. D. h. niedrigere Standards bei Umwelt- und Verbraucherschutz, bei Arbeitnehmerrechten und bei staatlichen Regulierungen.

 

Was bedeutet das konkret?

Durch die Liberalisierung der Normen könnte es z. B. zu Fleischimporten  von hormonbehandelten Tieren kommen und zur Einfuhr von nicht gekennzeichneten gentechnisch behandelten Lebensmitteln. Dies ist in den USA erlaubt, aber in der EU noch nicht. Einfuhr von billigem Gas aus den USA hört sich zunächst gut an, aber in den USA ist das Fracking erlaubt. Wer bezahlt langfristig die daraus entstehenden Schäden?

Aus gewerkschaftlicher Sicht weisen wir insbesondere auf die bedrohlichen Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte hin. Die USA hat nur zwei der acht Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO (International Labor Organisation, ILO) übernommen. Die ILO ist eine Unterorganisation der UNO und hat die in der Menschenrechtserklärung enthaltenen Arbeits- und Sozialrechte präzisiert: Koalitionsfreiheit (Recht der Beschäftigten sich frei zu organisieren, z.B. in Gewerkschaften), Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge, Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit von Frauen und Männern, Mindestalter für den Eintritt ins Arbeitsverhältnis, Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt. Die USA hat nur die Abschaffung der Zwangsarbeit als Disziplinarmaßnahme  und die Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Beschäftigung als Soldaten, als Prostituierte, im Drogenhandel und in der Pornographie) ratifiziert. In den USA gibt es kein Recht auf Wahl von Betriebsräten, kein Recht auf Tarifverhandlungen. Die EU hat zwar alle Normen ratifiziert, setzt sie aber auch in den Mitgliedstaaten immer dürftiger um. In Griechenland hat die Troika der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der IWF verschiedene dieser Normen außer Kraft gesetzt, z.B. die Tarifverträge, damit Löhne und Renten gesenkt werden konnten. Wenn nun die USA und EU ihre Praktiken tatsächlich „harmonisieren“, erwartet uns ein Bündel verschlechterter Standards bei den Arbeitnehmerrechten. Mit dem Instrument des  Freihandelsabkommens können deutsche Mitbestimmungsrechte unterlaufen und ausgehebelt werden.

 

Welche Auswirkungen hat das TTIP auf den Bildungsbereich? 

Das ausdrückliche Interesse vieler privatwirtschaftlicher Dienstleistungsanbieter an einer weitgehenden Liberalisierung und Privatisierung von gesellschaftlich notwendigen Gütern wie Wasser, Gesundheit und Bildung wird durch das TTIP maßgeblich befördert.

Auch der Bereich der Bildung tritt immer stärker in den Fokus von Kapitalanlegern. Nach Schätzungen der UNESCO hat der „internationale Bildungsmarkt“ ein Volumen von 2,2 Billionen US-Dollar (weitere Informationen über: www.gew-hamburg.de/mitmachen/referate/b-bildungspolitik). Je mehr sich der Staat im Bereich der Bildung zurückzieht, desto mehr hält Privatisierung – wie etwa Schulsponsoring und Public-Private-Partnership – Einzug. Konkret könnte es im Bildungsbereich zu weiterem Outsourcing und einer Zunahme des Privatschul- bzw. Hochschulsektors führen.

Beispiel könnte in Europa Schweden werden. Dort hat man zunächst die Schulen kommunalisiert. Wohlhabendere Gemeinden können sich bessere Lehrkräfte leisten. Die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Schulen und Kommunen sind stark gewachsen. Fast gleichzeitig mit der Kommunalisierung gab es eine vereinfachte Gesetzgebung für die Einrichtung von Privatschulen. Schwächere Gemeinden, denen Geld fehlte, schlossen ihre kommunalen Schulen und Privatschulen übernahmen diesen „Markt“. Mittlerweile gehen 16% der schwedischen Schüler_innen auf eine Privatschule. Eine Ausgrenzung der sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen findet meist über die Aufnahmeverfahren statt. Die beschäftigten Lehrkräfte sind bei den Kommunen oder direkt bei den privaten Trägern beschäftigt und konkurrieren untereinander so stark, dass sie nicht mehr gemeinsam für eine angemessene Ausstattung der Bildungseinrichtungen und gemeinsame Bildungsziele eintreten. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen wurden besonders deutlich im letzten Jahr als das Bildungsunternehmen JB Education (bei einer Schülerschaft von 15.000 wurde 2011 ein Umsatz von 1,4 Milliarden Euro erzielt) Insolvenz anmeldete und tausende Schüler_innnen und hunderte Lehrer_innen auf der Straße standen. In der Öffentlichkeit stellt man sich seitdem nicht mehr die Frage „Darf man mit Privatschulen Gewinn machen?“, sondern „Wie kann ich mich als privater Konsument vergewissern, dass meine private Schule wirtschaftlich gesund ist?“.

In den USA gibt es seit 1992 das verstärkte Aufkommen von Charter Schools (Vertragsschulen), die unabhängig vom jeweiligen Schuldistrikt arbeiten und sich nur nach staatlicherseits vorgegebenen Mindeststandards z.B. bei der Ausbildung von Lehrkräften richten müssen. Die privaten Träger bestimmen die Unterrichtsschwerpunkte, die Regeln der Aufnahmeverfahren von Schüler_innen, die Arbeitszeit der Lehrkräfte, die Schulordnung und verhalten sich gewerkschaftsfeindlich (weitere Informationen: www.klartext-info.de/broschueren/auf_dem_weg_zur_kommunalen_schule.htm). Im Rahmen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA könnten die in Deutschland die überall vorhandenen selbstständigen oder selbst verwalteten Schulen („Schule als Betrieb“) Ansatzpunkte für eine stärkere Privatisierung der Schulen bieten. TTIP öffnet Tür und Tor dafür, dass Bildung zur Ware verkommt.

 

Welche Folgen hat das im TTIP angelegte Investitionsschutzabkommen?

Durch das Recht auf eine Klage der Investoren gegenüber Staaten, wenn ihre Renditerwartungen und –ziele durch staatliche Maßnahmen vereitelt werden, führen dazu, dass die souveränen Rechte von Staaten umgangen werden. Als ein konkretes Beispiel ist die Klage des schwedischen Energieunternehmens Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland zu nennen. Durch die Energiewende musste Vattenfall seine Atomkraftwerke früher abschalten als geplant und fordert deshalb Schadensersatz von angeblich 3,7 Milliarden Euro vor einem internationalen Schiedsgericht, das in Washington im Geheimen verhandelt. Das was jetzt in der Energiebranche in Europa durch eine besondere Charta möglich ist, wäre dann in allen ökonomischen Bereichen der Freihandelszone möglich. Die Einrichtung privater Schiedsgerichte ohne Revisionsrecht und nicht-öffentlicher Verhandlungen sind ein Angriff auf die demokratische Rechtsstaatlichkeit und auch der Rechtssicherheit. Dadurch wird unser Rechtssystem ausgehöhlt. Gesetze in den einzelnen Staaten zum Schutz von Bürgerinnen und Bürger wie von sozialen Standards fallen den profitgeleiteten Unternehmerinteressen zum Opfer.

Die Verhandlungen zu diesem Abkommen haben bisher hinter verschlossenen Türen stattgefunden. 90% der Berater bei den Verhandlungen sind Lobbyisten, Vertreter von Konzerninteressen. Die Parlamentarier des Europäischen Parlaments haben bisher keine Einsicht in die Verhandlungsunterlagen bekommen. Dieses intransparente Vorgehen widerspricht den Grundsätzen unserer Zivilgesellschaft.

 

Was können wir tun?

Der GEW-Hauptvorstand lehnt das Freihandelsabkommen ab und fordert den Stopp der Verhandlungen. Außerdem wird die GEW auf dem DGB-Bundeskongress einen entsprechenden Antrag einbringen. Schauen wir uns genau an, welche Parteien sich bei den Wahlen zum Europäischen Parlament eindeutig gegen dieses Freihandelsabkommen aussprechen. Eine eindeutige Absage an dieses Abkommen ist wichtig, denn auch wenn in dem derzeitigen Abkommen bestimmte Verschlechterungen noch nicht umgesetzt werden sollen, so müssen wir davon ausgehen, dass permanent weiter nachverhandelt wird. Die EU-Kommission spricht auf ihrer Webseite beschönigend von einem „lebendigen Abkommen“. Es ist abzusehen, dass die erste Fassung nur der Anfang ist. Das Freihandelsabkommen wird, abseits demokratischer Standards, ein Eigenleben entwickeln. Deshalb ist schon gleich zu Beginn, noch bevor das Vertragswerk in die Realität umgesetzt wird, die demokratische Gegenwehr unerlässlich.

 

Anja Bensinger-Stolze, GEW Hamburg