Wer freiberuflich in der Erwachsenenbildung in Deutschland arbeitet, muss sich selbst sozialversichern, der Arbeitgeber bezahlt nichts. Und da die Brutto-Honorare sehr niedrig sind, führt das fast zwangsläufig zur Altersarmut. Eine Bestandsaufnahme.
06.04.2020 - Christoph Ruf, freier Journalist
Der Vormittagsunterricht liegt hinter ihr, in eineinhalb Stunden geht es weiter zu den Nachmittagseinheiten. Zeit genug für ein Interview mit der E&W und einen großen Cappuccino in der wuseligen Cafeteria der Mannheimer Abendakademie. Das Mittagessen muss heute aber ausfallen. Lioba Geier, rote Haare, warmer Blick, geschliffene Rhetorik, ist eine der Sprecherinnen des GEW-Landesarbeitskreises DAF/DAZ-Lehrkräfte (Deutsch als Fremd- und Zweitsprache). Seit 19 Jahren unterrichtet sie hier an der Mannheimer Volkshochschule. Und sie findet, dass sich einiges ändern muss an den Arbeitsbedingungen, denen die zumeist selbstständig arbeitenden Dozentinnen und Dozenten ausgesetzt sind: „Die prekäre Arbeitssituation, die für viele zwangsläufig in die Altersarmut führt, steht für uns im Mittelpunkt der Kritik. Aber auch die überbordende Bürokratie, die wir mit bedienen müssen.“
Da traf es sich gut, dass Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang Februar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Hin. Gehört.“ ins nahe Ludwigshafen kam. „Vor Ort möchte er von den Bürgern erfahren, welchen Herausforderungen sie im Alltag und Berufsleben gegenüberstehen“, hieß es in der Ankündigung aus Berlin. Der Minister wolle wissen, wie die Politik den Menschen helfen könne. Wo Geier und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Erwachsenenbildung der Schuh drückt, weiß er jetzt auch aus erster Hand. Geier, die Heil als gut informiert erlebt hat, fragte damals, wie er dazu stehe, dass auch bei den von seinem Ministerium finanzierten berufsbegleitenden Deutschkursen unter Mindestlohn-Niveau bezahlt werde. Sie bekam eine Antwort, mit der sie nicht gerechnet hatte. „Frau Geier, ich persönlich schäme mich für Ihre Arbeitsbedingungen.“
Schämen sollte sich derweil auch in Mannheim der ein oder andere. 2018 wollte Geier zusammen mit ein paar Kolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Urlaubsgeld stellen und teilte das der Geschäftsleitung mit – im nahen Heidelberg wird das von der Volkshochschule (VHS) anstandslos gezahlt. In Mannheim hingegen sahen sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner massiven Einschüchterungsversuchen der VHS-Leitung ausgesetzt. Sie haben den Antrag dann mit reichlich Wut im Bauch doch nicht gestellt. Vor Ort, da macht sich Geier längst keine Illusionen mehr, werden Verbesserungen nicht durchzusetzen sein. „Hier wird zunehmend auch mit Repression und Einschüchterung gearbeitet.“ Eine Kommunikation mit der VHS-Leitung finde nicht mehr statt.
Umso wichtiger, meint Geier, dass man sich im Landesarbeitskreis vernetzt habe. Und dass neben dem Arbeits- auch das Bildungsministerium in Berlin umdenkt. Denn die Arbeitsbedingungen sind in fast allen Volkshochschulen ähnlich schlecht. Geiers Arbeitsplatz, die Abendakademie, ist eine der größten Volkshochschulen der Republik mit über 1.000 Lehrkräften. Bis auf einige Dutzend Angestellte sind alle selbstständig tätig. „Das Ganze wird getragen von Freien. Das ist das System.“
Tatsächlich beruht die Erwachsenenbildung in Deutschland auf der Ausbeutung der Selbstständigen. Als Freiberufler müssen sie sich selbst sozialversichern, der Arbeitgeber zahlt nichts. Und da die Brutto-Honorare sowieso sehr niedrig sind, führt das geradezu zwangsläufig zur Altersarmut. Die bedenklichen Zahlen zu diesen Zuständen liefert eine 2017 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) herausgegebene Studie, nach der nur 14 Prozent des Weiterbildungspersonals angestellt, gut 70 Prozent dagegen Soloselbstständige sind, also Menschen, die auf Basis von Werk- und Honorarverträgen arbeiten.
„Im öffentlichen Auftrag und unter Kontrolle der Parlamente wird das Phänomen der ‚working poor‘ organisiert und verwaltet“, sagt Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied Berufliche Bildung und Weiterbildung. „Wir reden hier von Menschen, die in Vollzeit arbeiten, bei denen das Einkommen aber nicht für eine angemessene Lebenshaltung einschließlich einer Alterssicherung ausreicht.“ Für freiberufliche Lehrkräfte in Integrationskursen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert, gilt seit Juli 2016 ein Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit, in den Grundbildungskursen auch 40 Euro. Wer in diesem Bereich Vollzeit arbeitet, hat Ende des Monats dennoch nur rund 1.600 Euro netto auf dem Konto. Paradoxerweise ist selbst dieser Hungerlohn noch vergleichsweise hoch. Mancher Dozent, der einen Computer- oder Musikkurs anbietet, muss sich mit 20 bis 25 Euro Stundenhonorar bescheiden. „Man muss sich das wirklich einmal vergegenwärtigen, was hier passiert“, findet Klinger. „Die öffentliche Hand sorgt für Altersarmut.“
Unterbietungswettbewerb
Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass die Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung in Anlehnung an den öffentlichen Dienst bezahlt worden sind. Noch vor 30 Jahren wurden beispielsweise die Sprachkurse für Spätaussiedler nach dem Bundesangestelltentarif-vertrag (BAT) vergütet. Spätestens seit Mitte der 1990er-Jahre wurde dann in weiten Teilen der Wirtschaftswissenschaften und der Politik ein neoliberales Gesellschaftsbild zur Heilslehre. Konkurrenz und Lohndumping waren die Folge. Von „einem Unterbietungswettbewerb zu Lasten der Beschäftigten“ spricht Klinger.
Die Lasten tragen heute Menschen wie Clarissa Haziri-Hagner, die in der Stuttgarter Volkshochschule Deutsch als Fremd- und Zweitsprache unterrichtet. Sie fungiert zusammen mit Lioba Geier und anderen als Sprecherin des GEW-Landesarbeitskreises DAF/DAZ-Lehrkräfte. Der Arbeitskreis ist in stetigem Austausch mit Magdalena Will, Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung bei der GEW Baden-Württemberg.
„Prekär“ beschäftigt zu sein, das klingt abstrakt. Haziri-Hagner kann anschaulich erläutern, was es bedeutet: „In diesem Jahr bin ich bis Ostern damit beschäftigt, die Verluste auszugleichen, die wegen des Kursausfalls von Weihnachten bis Dreikönig aufgelaufen sind“, sagt sie. Wenn sie sich mit den Kolleginnen vom Arbeitskreis trifft, achtet sie darauf, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Denn eine Unterrichtseinheit, die nicht gehalten wird, wird auch nicht bezahlt. Urlaub macht sie dann, wenn der Träger Schließzeit hat. Bei 35 respektive 40 Euro pro Unterrichtseinheit bleibt nicht viel zum Leben übrig. „Manche Vollzeitkraft geht hier mit 1.200 Euro netto nach Hause.“ Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Material- und Anfahrtskosten bleibt bei vielen Dozentinnen und Dozenten von den 35 Euro brutto nicht einmal die Hälfte übrig.
Würde man die Lehrkräfte gemäß ihrer Qualifikation und ihren Aufgaben honorieren, müsste man ihnen einen Stundensatz zahlen, der dem Gehalt der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht. Dies wäre ein Honorar von 55 bis 60 Euro pro Unterrichtsstunde. Die GEW-Forderung liegt bei 58 Euro.
Auch die Prüferlizenzen (Goethe- oder telc-Lizenz), ohne die die Lehrkräfte keine Prüfungen abnehmen und keine Zertifikate ausstellen dürfen, müssen sie selbst bezahlen, ebenso wie die meisten Fort- und Weiterbildungen. Da passt es ins Bild, dass Haziri-Hagner und ihre Kolleginnen und Kollegen in vielerlei Hinsicht nur die Nachteile der Selbstständigkeit erleben, von den Vorteilen aber ausgeschlossen sind. Denn wo das BAMF als Monopolist der Auftraggeber ist, legt es auch die Sätze fest, die Honorarhöhe kann also nicht eigenständig ausgehandelt werden.
Bundesweit ist von den 700.000 Erwerbstätigen, die insgesamt in der Weiterbildung arbeiten, bezogen auf das Einkommen gut ein Drittel prekär beschäftigt. Zieht man zur Definition einer „prekären Beschäftigung“ allerdings die drei weiteren Kriterien heran, die der Weiterbildungs-Personalmonitor des BIBB mit Jobsicherheit, regelmäßiger Fortbildung sowie sozialer Absicherung beschreibt, sind gut drei Viertel aller, die im Weiterbildungssektor arbeiten, prekär beschäftigt. Bei den Selbstständigen sind es fast 90 Prozent.
Doch die beschämend geringen Honorarsätze sind längst nicht das einzige Ärgernis, berichtet Haziri-Hagner. Es gebe viele kleine und große Schikanen sowie die überbordende Bürokratie, für deren Abarbeitung die Lehrkräfte überqualifiziert sind. Die sie aber mitorganisieren müssen, um die Abläufe zu gewährleisten. Die Träger können pro Teilnehmerin und Teilnehmer 3,90 Euro abrechnen, da ist es wichtig, dass die Teilnehmerlisten akribisch geführt werden. Haziri-Hagner lacht: „Und wehe, eine Entschuldigung weist einen Grund auf, den das BAMF nicht anerkennt. Manchmal renne ich zehnmal einer vergessenen Bescheinigung vom Arbeitsamt oder von der Ausländerbehörde hinterher. Ich empfinde das immer wieder als erniedrigend.“ Eine schwungvolle Unterschrift, die ins falsche Kästchen überlappt – schon könne ein Sachbearbeiter eine Entschuldigung ablehnen. Auch das sei bereits mehr als einmal vorgekommen.
All das, so GEW-Vorstandsmitglied Klinger, sei die Folge politischer Entscheidungen: „In Sonntagsreden wird gerne betont, wie wichtig die Fort- und Weiterbildung sei. Parallel hat man aber sehenden Auges dafür gesorgt, dass keine dauerhaften Strukturen geschaffen wurden.“ Das habe gravierende gesellschaftliche Folgen: „Es wird zunehmend zum Problem, qualifiziertes Personal zu bekommen und zu halten.“
Immerhin: In einigen Bundesländern denken Politik und Arbeitgeber mittlerweile um. So kündigte Bremen spürbare Verbesserungen für die Dozentinnen und Dozenten in der Weiterbildung an. Und auch in Baden-Württemberg gab es kürzlich einen ersten Erfolg zu feiern. Haziri-Hagner war mit zwei Mitstreiterinnen vor Gericht gezogen. Schließlich ließ der Richter beim Gütetermin vorm Arbeitsgericht in Stuttgart Anfang März durchblicken, er sei der Rechtsauffassung, dass die VHS zur Zahlung eines Urlaubsgelds verpflichtet ist. Der Richter befand, die Arbeitnehmerähnlichkeit und damit auch die wirtschaftliche Abhängigkeit sei gegeben. Somit hätten die drei Hauptklägerinnen Anspruch auf Urlaubgeld.
Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de