Präsenzlehre an Hochschulen kann nicht beliebig durch digitale Formate ersetzt werden. Digitale Lehre kann Präsenzlehre ergänzen und, unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie, in engen Grenzen an ihre Stelle treten. Gute Beziehungen zwischen Lehrenden und Studierenden und, für ein erfolgreiches Studium nicht weniger wichtig, zwischen Studierenden und Studierenden, brauchen jedoch den persönlichen, direkten Kontakt in Präsenz. Nur so können die Erkenntnisinteressen Studierender und die fachspezifischen Anforderungen der Lehre in einem Fach in einen sinnvollen Dialog von Forschung und Lehre treten.
Die Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Hamburg spricht sich deshalb für die Ermöglichung von Präsenzlehre an allen Hamburger Hochschulen auch unter Covid19-Bedingungen auf der Grundlage der gültigen Corona-Eindämmungsverordnung und der jeweiligen aktuellen Hygieneschutzkonzepte für die unterschiedlichen Settings aus.
Präsenzlehre muss insbesondere für Veranstaltungen mit explizit praktischen Anteilen, für Seminare und Kleingruppen ermöglicht werden. Labor- und geländebezogene Ausbildungsformate, die nicht durch digitale Formate ersetzt werden können, müssen deshalb ebenso ermöglicht werden, wie die Ausbildung in Präsenzformaten, die in klassischer Seminarform den direkten, nicht hierarchisch gelenkten Austausch voraussetzen. Darüber hinaus muss auch unter den Bedingungen der Pandemie sichergestellt werden, dass Studienanfänger:innen im Verlauf ihrer ersten drei Studiensemester Zugang zu Präsenz-Lehrveranstaltungsformaten erhalten.
Gleichzeitig fordert die GEW: Keine Lehrende und kein Lehrender darf gegen ihren oder seinen Willen zur Durchführung von Veranstaltungen in Präsenz gezwungen werden. Dies gilt insbesondere für Lehrende, die zu einer der Risikogruppen gehören. Bei allen Entscheidungen muss die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Lehre (Art. 5, Abs. 3 GG) berücksichtigt werden.
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