GEW zur Novelle des Hochschulgesetzes:

Entwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

Am 18. Juni hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) den lange erwarteten Referentenentwurf zum Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) vorgelegt. Dieser fällt weit hinter die Erwartungen zurück, die von der SPD seit Regierungsantritt insbesondere in Bezug auf eine Demokratisierung der Entscheidungsstrukturen geweckt wurden.

„Wir kritisieren, dass zwar der Anspruch formuliert wird, demokratische Strukturen zu stärken, die konkreten Änderungen dies jedoch nicht einlösen. In einigen Punkten, wie z. B. der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, bleibt der Entwurf sogar hinter dem Novellierungsentwurf der CDU/GAL-Regierung zurück, der 2010 vorgelegt, jedoch nicht mehr umgesetzt wurde,“ so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Der Entwurf sieht entgegen dem SPD-Regierungsprogramm vor, die Machtfülle der Präsidentin oder des Präsidenten weiter auszubauen (§ 79), ihre oder seine Wahl wird weiterhin nicht allein von der Hochschule vorgenommen (§ 80), der Hochschulrat wird nicht von Entscheidungskompetenzen entbunden (§ 84), eine ‚dritte Ebene‘ demokratischer Selbstverwaltungsstrukturen wird nicht festgelegt, sondern als ‚Kann-Bestimmung‘ verankert (§ 92).

„Wir bedauern, dass die SPD in Hamburg, anders als die Regierungen mit SPD-Beteiligung in Nordrhein-Westfahlen und Baden-Württemberg, ihre Regierungsverantwortung nicht dafür nutzt, rechtliche und politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren, obwohl sie eben dies behauptet. Als Bildungsgewerkschaft werden wir gemeinsam mit den Studierenden, Beschäftigten und der Öffentlichkeit für eine Hochschulreform streiten, die den Namen Demokratisierung verdient und diese Position auch in den Gesetzgebungsprozess einbringen,“ so Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.

Die GEW-Forderungen finden sich unter www.gew-hamburg.de/sites/default/file /forderungen_der_gew_zur_novellierung_des_hmbhg.pdf