GEW kritisiert intransparente und selektive Bereitstellung des Referentenentwurfes des Hochschulgesetzes

Das Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) ist dringend reformbedürftig und eine Novellierung von Seite der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) geplant. Seit einigen Monaten liegt ein Referentenentwurf vor, der bisher von der Behörde zurückgehalten wird. Nun stellte sich heraus, dass die Präsidien der Hamburger Hochschulen diesen Entwurf unter dem Siegel der Vertraulichkeit erhalten haben und in einem der Dekanate dieser Entwurf bereits diskutiert wurde. Wie bekannt wurde, sieht dieser entgegen der Ankündigungen der Behörde eine Stärkung der Leitungsebenen der Hochschulen vor.

„Wir kritisieren sowohl die uns bekanntgewordenen Inhalte, die wir nur über Dritte kennen, als auch das Verfahren, die Hochschulleitungen vor den Gewerkschaften über den Entwurf zu informieren“, so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Aus Sicht der GEW ergeben sich in Bezug auf die Stärkung der Selbstverwaltung folgende vier Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes: Erstens müssen die Leitungsfunktionen „von unten nach oben“ legitimiert, zweitens die Entscheidungskompetenzen der Selbstverwaltungsorgane gestärkt, drittens die Organisation der Fakultäten flexibel gestaltet und viertens eine erweiterte gruppenparitätische Mitbestimmung gesetzlich verankern werden.

„Wir fordern die Veröffentlichung des Entwurfes mit dem Ziel, eine offene Diskussion aller Beteiligten und insbesondere der Betroffenen zu ermöglichen. Die GEW hat hierfür konkrete Forderungen erstellt und wird diese in den Reformprozess einbringen“, so Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.