GEW diskutiert mit Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt zum Hochschulgesetz und zur Personalstruktur an den Hochschulen

05. Februar 2013Von: PresseredaktionThema: Hochschule und Forschung

Am Mittwoch, den 6. Februar 2013 um 18 Uhr lädt die GEW zu einer Veranstaltung in das Curio-Haus ein. Themen sind das Hochschulgesetz sowie die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen.

Unter dem Titel „Was für ein Hochschulgesetz wollen wir?“ „Was ist gute Personalpolitik?“ wird Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt, Zweite Bürgermeisterin und Senatorin der Behörde für Wissenschaft und Forschung, einleitend den Stand zur Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes sowie ihre Vorschläge zur Reform von Personalstruktur und Berufswegen vorstellen. Folgend werden Vertreterinnen und Vertreter der Statusgruppen sowie des Personalrats des wissenschaftlichen Personals ihre Anforderungen an die Politik formulieren.

Auf dem Podium sitzen Iris Kaufmann, Mitglied im Personalrat des wissenschaftlichen Personals an der Uni Hamburg (WIPR), Dr. Sabine Großkopf und Dr. Christian Pohlke, Mitglieder im Akademischen Senat der Uni Hamburg (AS) sowie Simon Freerk-Stülcken, Vorsitzender des AStA der Universität Hamburg.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur offenen Diskussion.

Hintergrund:

Das Hamburgische Hochschulgesetz von 2003 muss reformiert werden. Einerseits führten die damals neu eingeführten Leitungsstrukturen zu massiven Problemen in der Praxis, die an der Uni Hamburg in der Abberufung der Universitätspräsidentin Auweter-Kurz im Juli 2009 sowie heftigen Protesten bei der Wahl des neuen Präsidenten Lenzen gipfelten. Zudem wurde das bestehende Gesetz bereits Ende 2010 vom Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt. Seitdem steht die Novellierung aus.

Neben der Steuerungsstruktur ist die Personalstruktur unter Reformdruck. Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Vertragslaufzeiten, unsichere Berufsperspektiven und unberechenbare Karrierewege an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen – diese Missstände haben Untersuchungen wie der Bundesbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN) oder der Bericht zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu Tage gefördert.