Die GEW hat Bund und Länder aufgefordert, den im Mai ausgehandelten „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ nachzubessern. Der Vertrag soll ab 2021 den Hochschulpakt ablösen. „Gut, dass der Zukunftsvertrag entfristet wird und auf unbestimmte Zeit laufen soll. Das gibt den Hochschulen Planungssicherheit. Absolut unverständlich ist, dass die aus dem Programm finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiterhin semesterweise geheuert und gefeuert werden können. Wir brauchen eine verbindliche Verpflichtung, dass mit den Bund-Länder-Mitteln in Zukunft ausschließlich unbefristete Beschäftigungsverhältnisse finanziert werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sollten den Zukunftsvertrag daher überarbeiten“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, mit Blick auf die heutige Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder.
„Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit einem Zeitvertrag abgespeist, die Hälfte der Verträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Eine Fortsetzung des aus dem Ruder gelaufenen Befristungsunwesens ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der hoch qualifizierten und motivierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch die Kontinuität und Qualität von Lehre und Studium werden unterminiert – Frist ist Frust. Bund und Länder müssen den Zukunftsvertrag nutzen, um die Beschäftigung an den Hochschulen zu stabilisieren“, betonte Keller.
Immerhin sehe der vorliegende Entwurf der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für den Zukunftsvertrag vor, dass die Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen setzen, erklärte Keller: „Ein Erfolg der Kampagne ‚Frist ist Frust‘ von GEW, ver.di und dem Mittelbaunetzwerk NGAWiss.“ Sollten die Regierungschefinnen und -chefs den Zukunftsvertrag in der vorliegenden Fassung unterschreiben, seien die Länder in der Pflicht, die abstrakten Vorgaben konkret umzusetzen. „Wir fordern die Wissenschaftsministerinnen und -minister auf, in den vom Zukunftsvertrag vorgesehenen Verpflichtungserklärungen konkrete Zielzahlen für die Erhöhung des Anteils der Dauerstellen am Hochschulpersonal zu benennen und Maßnahmen zur Zielerreichung im Einzelnen zu beschreiben. Dafür haben wir viele gute Ideen! Die GEW ist gerne zu Gesprächen über die Ausgestaltung der Verpflichtungserklärungen bereit“, machte Keller deutlich.
Info: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat sich am 3. Mai auf die künftige Ausgestaltung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ (bisher Hochschulpakt) verständigt. Ziel des Zukunftsvertrags sind der Erhalt der mit Hilfe des Hochschulpakts ausgebauten Studienkapazitäten sowie die Sicherung guter Studienbedingungen und einer hohen Qualität der Lehre. Dafür stellt der Bund jährlich 1,88 Milliarden Euro, ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder müssen Mittel in gleicher Höhe beisteuern.
Die abschließende Entscheidung über den Zukunftsvertrag trifft heute die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder.
Im Zuge der Kampagne „Frist ist Frust“ hat sich die GEW gemeinsam mit ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft für die Weiterentwicklung des Hochschulpakts für einen „Entfristungspakt 2019“ eingesetzt www.frististfrust.net. Eine entsprechende Online-Petition haben in kurzer Zeit über 15.000 Menschen unterzeichnet.
Foto: Kay Herschelmann