Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verbucht die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die heute im Bundestagsplenum ansteht, als „wichtigen Teilerfolg“. „Die Gesetzesänderung, die die Große Koalition auf den Weg gebracht hat, bleibt in vielen Punkten hinter den Forderungen der GEW zurück. Aber Rahmenbedingungen für den Kampf um faire Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden sich verbessern. Wird der Bundestag heute Abend erwartungsgemäß die Novelle in zweiter und dritter Lesung verabschieden, ist das ein Etappensieg der GEW im Kampf gegen den Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Bundesvorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag in Frankfurt a.M.
Der GEW-Vize hob hervor, dass der Bundestag etliche Vorschläge der GEW aufgegriffen habe, die die Debatte um die Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft im Januar 2015 mit einem eigenen Gesetzentwurf in Gang gebracht hatte. So habe der Bundestag die sachgrundlose Befristung aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestrichen. „Wer weder in einem Drittmittelprojekt arbeitet noch zur Qualifizierung beschäftigt ist, hat Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis – Dauerstellen für Daueraufgaben“, betonte Keller.
Weiter unterstrich er, dass der Gesetzgeber Kurzzeitverträgen enge Grenzen gesetzt habe. „Das neue Gesetz verlangt, dass die Laufzeit von Zeitverträgen dem Befristungsgrund entspricht: Bei Drittmittelverträgen ist die Projektlaufzeit auszuschöpfen, bei Qualifizierungsverträgen muss die Laufzeit angemessen sein. Auch wenn der Gesetzgeber der Empfehlung der GEW nach einer festen Untergrenze von drei Jahren nicht gefolgt ist: Willkürliche Kurzzeitverträge sind in Zukunft illegal“, machte Keller deutlich.
Kritisch kommentierte der GEW-Hochschulexperte, dass das Gesetz an vielen Stellen zu vage geblieben sei und mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeite. „Unter welchen Voraussetzungen eine Vertragslaufzeit angemessen und was eine wissenschaftliche Qualifizierung ist, werden die Arbeitsgerichte zu klären haben. Wir werden unsere Mitglieder beraten und sie ermuntern, ihre gestärkten Rechte auch durchzusetzen“, stellte Keller klar. Gleichzeitig bot er den Arbeitgebern an, sich mit der GEW und den Personalvertretungen auf einen fairen Umgang mit Zeitverträgen zu verständigen: „Wir sind bereit, an jeder Hochschule und Forschungseinrichtung Verhandlungen über einen Kodex ‚Gute Arbeit‘ aufzunehmen und so auch ein gemeinsames Verständnis über die Umsetzung des neuen Gesetzes zu erzielen.“
Abschließend betonte Keller, dass die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nicht der Abschluss, sondern der Beginn eines Reformprozesses werden müsse. „Bund und Länder müssen jetzt günstige Rahmenbedingungen für die reibungslose Umsetzung des Gesetzes schaffen. Dazu gehören eine gute Grundfinanzierung der Hochschulen und ein ‚Pakt für Gute Arbeit‘ in der Wissenschaft. Dieser soll die berechenbare Ausgestaltung von Karrierewegen und die Schaffung von mehr Dauerstellen gezielt fördern“, sagte der GEW-Vize.
Info: Das Plenum des Bundestages wird voraussichtlich heute Abend gegen 18 Uhr in zweiter und dritter Lesung die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verabschieden. Grundlage der Beratung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Empfehlungen des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 2. Dezember 2015.
Die GEW hat eine Synopse erstellt, die den geltenden Gesetzestext, den Gesetzentwurf der GEW vom Januar 2015 und die dem Bundestag vorliegenden Gesetzesänderungen gegenüberstellt und kommentiert. Diese ist über http://www.gew.de/wissenschaft/wissenschaftszeitvertragsgesetz/ abzurufen.
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