Die GEW hat Bund und Länder aufgefordert, die Maßnahmen zur Unterstützung der Studierenden und Hochschulbeschäftigten in der Coronakrise zu verlängern und zu erweitern. „Nach der Entscheidung über die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns am 19. Januar stehen die Hochschulen vor ihrem dritten Coronasemester. Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt die Weichen für eine unbürokratische Verlängerung von Zeitverträgen, Forschungsprojekten, Stipendien, BAföG und Regelstudienzeiten stellen. Studierende brauchen eine wirksame finanzielle Unterstützung“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Donnerstag in Frankfurt am Main.
Keller machte darauf aufmerksam, dass die im Mai 2020 beschlossene „Coronanovelle“ des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im März 2021 auslaufe, wenn Bundestag und Bundesrat nicht vorher eine weitere Gesetzesänderung beschlössen. Vertragsverlängerungen über die nach WissZeitVG zulässige Befristungdauer hinaus seien dann nur noch eingeschränkt möglich. „Das Coronavirus wird sich nicht an die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fristen halten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden auch im kommenden Semester mit Verzögerungen und Beeinträchtigungen ihrer Forschung und Qualifizierung zu kämpfen haben. Wir brauchen daher eine Ausdehnung der pandemiebedingten Verlängerungsoption um zunächst weitere sechs Monate. Darüber hinaus muss die Option auf eine Vertragsverlängerung endlich zu einem Rechtsanspruch der betroffenen Beschäftigten erweitert werden“, erklärte der GEW-Vize.
Auch die Studierenden dürfe die Regierung nicht im Regen stehen lassen, mahnte Keller. „Genauso selbstverständlich wie der Bund die Milliardenhilfen für Unternehmen ausdehnt und erweitert, muss er jetzt Studierenden unter die Arme greifen. Diese müssen häufig nicht nur eine Verzögerung ihres Studiums in Kauf nehmen, sondern verlieren auch ihre Jobs in der gebeutelten Wirtschaft. Die Überbrückungshilfe der Bundesregierung muss daher dringend verlängert und bei Bedarf bis zum BAföG-Höchstsatz aufgestockt werden. Die Länder müssen die Regelstudienzeiten pauschal um mindestens zwei Semester erweitern, der Bund die Ausbildungsförderung nach dem BAföG entsprechend verlängern“, betonte der GEW-Hochschulexperte.
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