Mit Annahme des Antrags „Gute Arbeitsverhältnisse für studentische Beschäftigte“ (Drucksache 22/10532, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 04.01.2023) am 18.01.2023 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg die Wissenschaftsbehörde (BWFGB) mit der Einführung von Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten für Studentische Beschäftigte beauftragt. Passiert ist bislang noch nichts.
Das liegt auch am Widerstand von Hochschulleitungen, die versuchen weitreichende Ausnahmen zu definieren – darunter die Nicht-Anwendung der Mindestvertragslaufzeiten auf Tutor*innen. Was dies für die Arbeitsbedingungen und die Qualität der Lehre bedeuten würde und warum gerade auch Tutor*innen Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten brauchen, wird im Positionspapier erklärt, das sich im Anhang findet.
Weitere Infos unter www.tvstud-hamburg.de