Am 16. März 2015 hat sich die Mitgliederversammlung des DOSB dafür ausgesprochen, dass Hamburg als deutsche Bewerberstadt in das Rennen um die Olympischen Sommerspiele 2028 gehen soll.
Das Bewerbungskonzept der Freien und Hansestadt Hamburg hat zu Recht für grundlegende Ideen Lob und Anerkennung erfahren. Allerdings hat es aber auch bereits deutliche Mängel (z.B. zeitliche und inhaltliche Planung der Volksbefragung; Risikoanalyse) gezeigt. Für die GEW steht die Aufgabe, auf die aus ihrer Sicht erkennbaren Risiken, Schwächen und Gefahren der Bewerbung hinzuweisen und den weiteren Prozess kritisch zu begleiten.
Vor diesem Hintergrund beschließt die GEW Hamburg folgende Position:
Sportliche Großveranstaltungen wie Olympische Spiele besitzen grundsätzlich Potenziale, um moralische und ethische Werte wie Fairness, Toleranz, Integration, Freundschaft und Völkerverständigung zu fördern. Historisch gesehen waren diese Werte grundlegend insbesondere für die Begründung der Olympischen Spiele der Neuzeit. Insoweit kann die Olympische Idee durchaus positiv gesehen werden. Allerdings hat das Internationale Olympische Komitee (IOC) durch eine hemmungslose Kommerzialisierung, durch Fälle von Korruption, Intransparenz von Entscheidungen in der Vergabe- und Durchführungspraxis sowie soziale und ökologische Sündenfälle dazu beigetragen, die Grundidee für die Olympischen Spiele gründlich zu desavouieren. Dies mit dem Ergebnis, dass Volksabstimmungen in Österreich, der Schweiz, Deutschland (München/Garmisch-Partenkirchen) sowie Norwegen in den letzten Jahren die Durchführung von Olympischen Spielen in ihren Städten abgelehnt haben.
Die Vorstellung, die besten Sportlerinnen und Sportlern der Welt einmal in Hamburg bei friedlichen und fairen Wettkämpfen in einem weltweit bedeutsamen Fest des Sports beobachten zu können, scheint bei vielen Hamburgerinnen und Hamburgern positiv besetzt zu sein. Diese Stimmung wurde vor allem durch einen bemerkenswerten Gleichklang der bedeutenden Medien der Stadt, der Handelskammer, der meisten politischen Parteien und des organisierten Sports erzeugt, der auf Emotionen und abstrakte "Olympia-Begeisterung" und nicht auf sachlich begründete Informationen als Grundlage für eine qualifizierte Entscheidung der Bevölkerung gesetzt hat.
Umfassende Informationen sowie eine realistische Bewertung de Chancen und Risiken bilden aber die grundlegende Bedingung dafür, ob die gesellschaftlichen Kräfte in Hamburg in der Abwägung der Vor- und Nachteile für eine Bewerbung agieren und votieren werden oder nicht. Daher bekräftigt die GEW Hamburg die bereits vor der Abstimmung des DOSB von Gewerkschaften in Hamburg aufgeworfenen Fragen und Hinweisen zur Olympia-Bewerbung.
Von der Bewertung der Reaktionen und Antworten auf diese u.a. Fragen und Forderungen macht die GEW ihre Position und eine entsprechende Empfehlung an ihre Mitglieder zur Abstimmung bei der für November geplanten Volksbefragung abhängig.
- Im Mai 2014 haben damals alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien ein bürgerschaftliches Ersuchen mit folgendem Wortlaut beschlossen "Der Senat wird ersucht, kurzfristig eine Studie zu Chancen und Risiken einer Hamburger Olympia-Bewerbung zu erarbeiten und der Bürgerschaft bis zum Herbst 2014 vorzulegen, die ergebnisoffen und transparent eine etwaige Bewerbung Hamburgs um Olympische und Paralympische Sommerspiele analysieren soll." (Drucksache 20/12962). "Beantwortet" wurde dieses Ersuchen mit der Vorlage des Bewerbungskonzepts des Senats. Die vom Parlament beschlossene Risikoanalyse liegt bis heute nicht vor.
Wir fordern die Veröffentlichung einer gründlichen, detaillierten und umfassenden Analyse zu den Punkten 14 und 15 des Bürgerschaftlichen Ersuchens bis spätestens zwei Monate vor der Volksbefragung. Diese soll neben den finanziellen Risiken insbesondere die Gefährdung der freien Berichterstattung (TV-Monopol des IOC), Nutzung öffentlicher Räume ("Gefahrengebiete"; Sperrung einer "Olympic Lane") und die von weiteren vertraglichen Anforderungen des IOC resultierenden Belastungen beleuchten. [1]
- In der Diskussion um die verfassungsmäßige Absicherung der Volksbefragung über die Bewerbung zeichnen sich grundlegende Probleme sowohl in zeitlicher als insbesondere juristischer Hinsicht ab. Ursprünglich hatte der Senat die Befragung für einen Zeitraum Mitte September angekündigt. Damit wäre die Bevölkerung befragt worden, bevor der Senat seinen "Letter of Intent" - quasi das Bewerbungsschreiben- an das IOC verschickt haben muss. Dieses der Bevölkerung gegebene Versprechen wurde durch diesen Zeitplan gebrochen. So werden die Hamburgerinnen und Hamburger nach derzeitigen Plänen im November - also deutlich nach Verschicken des offiziösen Hamburger Bewerbungsschreibens an das IOC - zu der Bewerbung befragt werden.
Zudem sind zwischenzeitlich schwerwiegende juristische Probleme in der Ausgestaltung der Volksbefragung aufgetreten. Die jetzt bekannten Alternativvorschläge zur Ausgestaltung weisen erhebliche Differenzen auf. Als ein Ergebnis einer Expertenanhörung der Bürgerschaft zum Thema wurde die Dauer einer sorgfältigen Klärung der juristischen und politischen Fragen auf mindestens ein Jahr taxiert.
Wir fragen: Wie seriös ist eine Terminplanung zu bewerten, die lange öffentlich eine Volksbefragung vor dem Zeitpunkt der Interessensbekundung an das IOC ankündigt und jetzt die Reihenfolge der Maßnahmen umkehrt?
Wir fordern von der Hamburger Politik ein seriös beratenes, mit einem Höchstmaß an demokratischer Teilhabe versehenes Instrument einer Volksbefragung zur Olympia-Bewerbung, wobei die Bevölkerung mindestens zwei Monate davor umfassend und in geeigneter Weise über alle - auch kritischen - Aspekte der Bewerbung zu informieren ist.
- Die sportpolitische Konstellation spricht deutlich gegen eine erfolgreiche Bewerbung Hamburgs für das Jahr 2024. 2024 werden in Deutschland UEFA-Europameisterschaften im Fußball stattfinden. Die IOC Charta verbietet eindeutig eine Konkurrenz von relevanten sportlichen Ereignissen zu Olympischen Spielen.[2] Insofern macht eine Kandidatur nur Sinn, würde der Deutsche Fußballbund auf die Austragung der Europameisterschaft verzichten.
Wir fordern eine ehrliche und umfassende Information der Bevölkerung über diese Konfliktsituation vor der Volksbefragung.
- Bislang haben die politisch Verantwortlichen die Fragen nach den zu tragenden Kosten unbeantwortet gelassen. Lapidar wiederholt wird bis heute der Hinweis, dass valide Zahlen erst genannt würden, wenn sie wirklich vorlägen, und dass vorher keine Schätzungen bekanntgegeben würden. Solche Aussagen befördern entweder eine intransparente Politik oder lassen wenig professionelle Planungen vermuten.
Wir fordern vom Senat eine völlige Offenlegung und Transparenz der Kostenplanungen sowohl für die Bewerbungs- als auch insb. für die Realisierungskosten mindestens zwei Monate vor der geplanten Volksbefragung. Die Risiken des gegenwärtigen Planungsstandes z.B. Kosten für die Flächenbereitstellung sind auch darzustellen für den als sicher geltenden Fall, dass eine Bewerbungfrühestens für 2028 realistisch ist.
Wir fragen den Senat ob er bereit ist, in der geplanten Volksbefragung eine Obergrenze für die von der FHH zu tragenden Kosten von Olympischen Sommerspielen zu benennen und diese gegenüber dem IOC und dem Bund als Sollbruchstelle einer Bewerbung vertreten.
Wie fordern für alle Phasen der Bewerbung, der Installierung der erforderlichen Infrastruktur und Durchführung der Spiele die Einhaltung der Arbeits- und Sozialstandards der Gewerkschaften und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Wir fragen den Senat welche konkreten Maßnahmen er plant, um eine mit einer Bewerbung und ggf. Realisierung der Spiele einhergehenden, absehbar erheblichen Steigerung von Immobilien- und Mietpreisen und eine damit verbundene nachhaltige Milieuveränderung städtischer Quartiere zu verhindern.
- Das Senatskonzept für die Bewerbung sieht die Nutzung sämtlicher bestehenden Bezirks-Sporthallen als Trainingsstätten für die Zeit der Spiele vor. Andererseits verspricht es von einer Olympiabewerbung neben Vorteilen für die Bevölkerung auch Vorteile für den Schulsport.
Wir fragen, welche Ausweichmöglichkeiten über den vorauss. Zeitraum von mindestens 4 Monaten (Herrichtung, Nutzung und Wiederherstellung) der Senat für den Schul- und Breitensport in diesem Zeitraum vorgesehen hat.
Wir fordern die Aussagen aus dem Bewerbungskonzept mit konkreten Beispielen und Maßnahmen zu belegen, wie der Schulsport von einer Olympiabewerbung profitieren kann/soll.
- Doping und andere negativen Erscheinungsform im Spitzensport sind Themen, die für die Lebenswelt der Jugendlichen und somit auch für Schulen von Bedeutung sind. Die jüngsten Enthüllungen über das international verflochtene Doping-Netzwerk gerade in Hinblick auf die letzten Olympischen Spiele in Sotchi zeigen, dass sowohl das IOC als auch die nationalen und internationalen Spitzenverbände nicht in der Lage sind, das Dopingproblem wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Der DOSB versucht mit Hilfe von Unterrichtsmaterialien der Deutschen Olympischen Akademie -einer Unterorganisation des DOSB- die pädagogisch unzeitgemäß, völlig kritiklos ein rein affirmatives Bild von Olympischen Spielen zu zeichnen und damit Einfluss auf unterrichtliches Geschehen zu nehmen.. Dieses Material wird regelmäßig zu jeden Olympischen Spielen mit Unterstützung der Kommission Sport der KMK an Schulen verteilt.
Wir fordern den Senat auf, die Verbreitung dieser Unterrichtsmaterialien zu stoppen. Wir fordern die Bereitstellung von Ressourcen für die Erstellung von zeitgemäßem Unterrichtsmaterial, das den Kindern und Jugendlichen einen realistischen und ehrlichen Einblick sowohl in die Potentiale aber auch in die negativen Entwicklungen des Sports gibt, damit sie sich auf diesem Feld qualifiziert eigene Meinungen bilden können.
Von den Ergebnissen der Prozesse in den nächsten Wochen und Monaten, insb. bezüglich der oben angeführten Punkte wird die GEW ihre Position zur Beantwortung der geplanten Volksbefragung formulieren und für diese Position in der Mitgliedschaft sowie den anderen Gewerkschaften und dem DGB werben.
Die GEW Hamburg veranstaltet zeitnah einen Workshop, auf dem das Eingreifen in die Volksabstimmung über Olympia beraten wird.
[1]Punkte 14 und 15 der Drucksache 20/12962: 14. Untersuchung der Finanzierung: Kosten für die Kandidatur; Kostenschätzung für die Durchführung der Spiele; Einnahmen; nicht unmittelbar olympiarelevante Aufwendungen; Auswirkungen auf den Haushalt
15. Darstellung der Auswirkungen der Vertragsbindungen der Freien und Hansestadt Hamburg durch das IOC, insbesondere auf die Bereiche der Inneren Sicherheit, der Nutzung des Öffentlichen Raums und die Verwendung der Gelder“
[2] Punkt 2 der "Durchführungsbestimmungen zu Regel 34 der Olympischen Charta" (sic!) besagt: "Die Ausrichtung, der Ablauf und die Medienberichterstattung der Olympischen Spiele dürfen in keiner Weise von einer anderen Veranstaltung beeinträchtigt werden, die in der Gastgeberstadt oder in ihrer Umgebung oder an anderen Wettkampfstätten oder Austragungsorten stattfindet."