Im Folgenden geben wir die Pressemitteilungen des Hamburger Senats zur Verlängerung der Hamburger Ferien um zwei Wochen vom13. März 2020 (mit dem Notfallplan für die nächsten 14 Tage), zur Verschiebung des Vorlesungsbetriebs an den Hamburger Hochschulen (13. März 2020/bwfg13), sowie zur Kindertagesbetreuung für dringliche Fälle wieder (14. März 2020/basfi14). Hinzugekommen sind die Mitteilungen zum BAföG (19. März 2020/bwfg19) und zu den Schließungen und Notbetreuungen an Hamburgs Schulen und Kitas bis zum 19. April 2020 (19. März 2020/basfi-bsb19).
Ergänzt sind die Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ (19. März 2020/fb-bwvi-bkm19) – auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige, die Allgemeinverfügung Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen/ Arbeitszeit (20. März 2020/sk20)… (wird fortgesetzt)
Ebnso findet sich hier die Allgemeinverfügung vom 15. März (15. März 2020/sk15) , mit der bis zum 30. April 2020 grundsätzlich alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt werden, darüber die Verfügung vom 16. März (16. März 2020/sk16).
Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden sich amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.
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20. März 2020/sk20: Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg
Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 158 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 664 angestiegen.
Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird nach wie vor in einem hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.
Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 26 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden sechs Personen intensivmedizinisch betreut.
Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Zahlen derjenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, steigen sowohl in Hamburg als auch bundesweit deutlich. Ich appelliere deshalb eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, sich an die Regeln und Einschränkungen des Senats zu halten. Unser oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit Zeit zu gewinnen. Dafür ist jeder Einzelne von uns gefragt.“
Allgemeinverfügung Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen/ Arbeitszeit
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus erlässt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durch eine Allgemeinverfügung eine bis zum 30. April befristete Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.
Folgende Tätigkeiten werden bewilligt:
- Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen:
- von Waren des täglichen bzw. periodischen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel),
- von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weiteren apothekenüblichen Artikeln,
- von Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung des Infektionsgeschehens durch Coronavirus (SARS-CoV-2) eingesetzt werden.
- Medizinische Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten.
Darüber hinaus darf bei bestimmten Berufsgruppen die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden:
- Not- und Rettungsdiensten sowie bei Werksfeuerwehren,
- zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
- in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
- beim Rundfunk, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger,
- in Verkehrsbetrieben,
- in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
- in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
- im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
- bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.
[…]
19. März 2020/fb-bwvi-bkm19: Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes bereitet der Senat weitere Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen vor. Den ersten Entwurf eines entsprechenden Zehn-Punkte-Programms haben Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Wirtschaftssenator Michael Westhagemann und Kultursenator Dr. Carsten Brosda heute vorgestellt. Das Paket soll morgen in einer Sondersitzung des Senat erörtert und verabschiedet werden, um einen schnellen Startschuss für die Umsetzung zu geben.
Der Entwurf der Behörden sieht unter anderem schnelle und unbürokratische Hilfen für Unternehmen, insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe, für Freiberufler, für private Betreiber kultureller Einrichtungen sowie für den Sport vor. Für erste Fragen rund um den geplanten Hamburger Schutzschirm hat die Finanzbehörde ein entsprechendes E-Mail-Postfach (schutzschirmcorona@fb.hamburg.de) eingerichtet. Darüber hinaus steht die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation über zahlreiche Hotlines und E-Mail-Adressen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite (siehe Hinweis unten).
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes wollen wir in dieser schwierigen Lage mit unserem Schutzschirm ein klares Signal in unsere Stadt: Hamburg handelt und hilft! Im Zusammenwirken mit allen Beteiligten haben wir die finanzielle und wirtschaftliche Kraft, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie zu bewältigen. Uns eint, Beschäftigte und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Der Bund hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm sowie insbesondere steuer- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die laufend ergänzt und nachjustiert werden. Auch viele aus der Hamburger Wirtschaft, bei den Gewerkschaften und in der Gesellschaft engagieren sich. Parallel haben die beteiligten Behörden in den letzten Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, die umfangreichen Maßnahmen des Bundes für Hamburg zu konkretisieren und zu ergänzen. Herausgekommen sind erste Eckpunkte für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auch in unserer Stadt, der auf spezifische Hamburger Herausforderungen auch erste, konkrete Antworten geben soll. Dieser Schutzschirm soll morgen im Senat vorgestellt und verabschiedetet werden – danach wird er Schritt für Schritt umgesetzt, an Maßnahmen insbesondere des Bundes angepasst, laufend weiterentwickelt und setzt auf die Kommunikation mit Wirtschaft und Gesellschaft in unserer Stadt.“
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Ich habe mir in dieser Woche in zahlreichen Gesprächen ein Bild von der aktuellen Situation gemacht. Klar ist, dass die Corona-Pandemie sehr viele Unternehmen treffen wird – über alle Branchen hinweg, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ich möchte insbesondere für die kleinen und kleinsten Unternehmen eine Lösung finden. Deshalb müssen wir die zu erwartenden Folgen abfedern und dürfen keine Zeit dabei verlieren, jetzt zu handeln. Jetzt kommt es darauf an, schnell und unkompliziert denen zu helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten. Denn klar ist auch, dass wir heute schon an die Zeit nach den derzeitigen Einschränkungen für die Wirtschaft denken müssen.“
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die aktuelle Lage ist für alle außergewöhnlich und trifft gerade auch viele aus Kultur und Kreativwirtschaft schwer. Wir haben in den vergangenen Tagen viele Gespräche in allen Kultur- und Kreativbereichen geführt. Schnell und unbürokratisch haben wir ein sehr umfangreiches Paket geschnürt, das helfen wird, über die bestehenden Angebote hinaus flexibel in Notlagen zu helfen. Die übergeordneten Instrumente werden auch vielen betroffenen Kulturbetrieben, Künstlerinnen und Künstlern und Solo-Selbstständigen helfen. Darüber hinaus ist es gut, dass wir in den unmittelbaren Kulturförderbereichen auch selber handeln können. Unser Ziel muss es sein, jetzt das gesundheitlich Gebotene zu tun und gleichzeitig die Grundlage dafür zu schaffen, dass alle möglichst gut durch diese Zeit kommen. Das wird für alle eine besondere Kraftanstrengung bedeuten.“
Hamburg handelt und hilft: Erste Eckpunkte eines Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen
1. Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) des Senats
Der Senat legt mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Hamburger Corona Soforthilfe soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von
- 2.500 € (Solo-Selbständige)
- 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
- 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Um die Förderung optimal mit dem Notfallfonds des Bundes zu verzahnen, startet das genaue Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes durch das Bundeskabinett voraussichtlich in der kommenden Woche.
2. Corona-Sofortmaßnahmen der einzelnen Behörden
Der Senat unterstützt dringende Sofortmaßnahmen der Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen finanziell, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Die Finanzbehörde hat 10 Millionen Euro für ein Hilfspaket Corona-Bekämpfung für dringende Maßnahmen und Unterstützungen der Corona-Bekämpfung der Gesundheitsbehörde und der bezirklichen Gesundheitsämter freigegeben. Die Beschäftigten in Hamburgs Behörden, Bezirksämter und ihnen nachgeordneten Einrichtungen sowie mit der Bekämpfung und Einschränkung der Ausbreitung beauftragtes medizinisches Personal benötigen kurzfristig in ausreichendem Umfang persönliche Schutzausrüstung, um in Verdachtsfällen Testungen auf Covid-19 vornehmen zu können und Erkrankte zu kontaktieren und zu behandeln. Der Bund hat eine zentrale Beschaffung dieser Güter in die Wege geleitet, hat aber alle Länder auch aufgefordert, kurzfristig selbst Materialien zu beschaffen, sofern diese im Handel verfügbar sind. Darüber hinaus muss kurzfristig weiteres Material durch eigene Maßnahmen der FHH, insbesondere weitere Schutzausrüstung nicht nur wie bisher für den ÖGD und die Krankenpflege, sondern zusätzlich für den ambulanten wie stationären Altenpflegebereich beschafft werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit der Beschaffung größerer Mengen Desinfektionsmittel und –material, die der BGV inzwischen avisiert worden sind. Eine Aufgabe der Gesundheitsämter ist es derzeit vorrangig, die Kontaktpersonen von Erkrankten zu ermitteln, zu informieren und ihre häusliche Isolierung zu begleiten. Aktuell tragen sie die Hauptlast der Infektionsschutzmaßnahmen. Die in den Bezirksämtern verfügbaren Kräfte des ÖGD sind in der aktuellen Situation des Eindämmens der Ausbreitung, aber auch in den voraussichtlichen folgenden Phasen mit hohen Infektionsraten an der Grenze der personellen Belastbarkeit angelangt. Ein wirksamer Schutz der Bevölkerung hängt auch davon ab, wie die Gesundheitsämter in Hamburg ausreichend mit personellen Kapazitäten ausgestattet sind.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) schnürt ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Mio. Euro und erlässt hierzu eine ergänzende Förderrichtlinie zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen Covid-19. Deren Regelungen sollen der BKM in Ergänzung bereits bestehender Fördermöglichkeiten ermöglichen, finanzielle Hilfen für kulturelle Einrichtungen sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu leisten, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Förderfähig sind kulturelle Einrichtungen wie Privattheater oder Musik-Clubs. Dazu werden die jeweils bereits existierenden Förderkulissen in den Sparten weiterentwickelt. Gefördert werden nachgewiesene laufende Belastungen, die aufgrund der Schließung einer Einrichtung/ Veranstaltungsortes, der Absage von Veranstaltungen oder fortlaufender vertraglicher Verpflichtungen nicht mehr durch eigene Mittel gedeckt werden können. Künstlerinnen und Künstler, die als Solo-Selbständige in der KSK gemeldet sind und in Hamburg eine entsprechende Einrichtung betreiben bzw. ihren Hauptwohnsitz haben, können die Hamburger Corona Soforthilfe der IFB in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird ein Nothilfefonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden. Für weitere Sofortmaßnahmen dieser und anderer Behörden wird die Finanzbehörde entsprechend Vorsorge betreiben.
3. Hilfen unserer Förderbank: IFB-Förderprogramme in Ergänzung der KfW-Programme
Gemeinsam mit unserer Hamburger Förderbank IFB werden wir die bestehenden, eigenen IFB-Förderprogramme deutlich erweitern und die Konditionen verbessern, um die gestarteten KfW-Förderprogramme für die Hamburger Bedarfe passgenau zu flankieren.
Erster Baustein wird der HamburgKredit-Liquidität (HKL) sein, der zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro ausstatten und damit die Liquiditätssituation im KMU-Bereich im Zusammenwirken mit den anderen Maßnahmen entspannen kann. Bei Zins- und Tilgungsbedingungen soll der europarechtliche Rahmen maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden.
Für Kulturinstitutionen (IFB-Förderkredit Kultur) und Sportvereine – einschließlich solcher mit gesondert organisiertem Profibereich und Organisatoren von Sportveranstaltungen - (IFB-Förderkredit Sport) wird die IFB ein neues Fördermodul auch für dringend notwendige Betriebsmittel ausweisen; bisher wurden mit diesen Förderprogrammen nur Investitionen im Sport- und Kulturbereich gefördert. Die Ergänzungen der Förderrichtlinien sind bei der IFB mit Hochdruck in Arbeit. Das Ziel ist, dass noch in dieser Woche erste Anträge gestellt werden können. Der Kreditrahmen soll jeweils in der Regel bis zu 150.000 Euro betragen, Zins und Tilgung werden auch hier so ausgestaltet, dass sie auf die besonderen Finanzierungsprobleme von Institutionen aus dem Bereich Kultur und Sport in unserer Stadt in dieser besonderen Lage eingehen und den rechtlichen Rahmen hierfür ausschöpfen.
Daneben steht das bewährte Kredit- und Förderprogramm unserer Förderbank IFB im Zusammenwirken mit KfW und den Hausbanken zur Verfügung. Die gesamte Finanzwirtschaft ist aufgefordert, im guten Zusammenwirken aller Beteiligten so unbürokratisch wie möglich einen Beitrag zur Bewältigung der Lage zu leisten.
4. Hilfen unserer Bürgschaftsgemeinschaft: Schnellere Vergaben und mehr Volumen
Mit dem Ziel, insbesondere für kleinere und Kleinstunternehmen, den Zugang zu Betriebsmittelfinanzierungen angesichts der Corona-Krise abzusichern und zu beschleunigen, werden im Bereich der Bürgschaften folgende Maßnahmen ergriffen:
· Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
· Zur Beschleunigung der Verfahren soll die BG bis zur Höhe von 250 T€ Bürgschaftsvolumen im Rahmen der sogenannten „echten Eigenkompetenz“ Bürgschaften vergeben können, so dass die BG innerhalb von 72 Stunden über die Übernahme der Bürgschaft allein entscheiden kann.
· Betriebsmittelfinanzierungen sind nun auch bei bestehenden Unternehmen mit 80%iger Rückverbürgung möglich (vorher bis zu 60%).
· Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo wird auf 50% erhöht.
Die Maßnahmen gelten ab sofort für alle Bürgschaftsneuanträge von Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund waren. Die Maßnahmen sind vorerst bis zum 31.12.2020 befristet. Im Zuge dieser Maßnahmen wird das Bürgschaftsvolumen der Stadt insgesamt entsprechend erweitert werden.
5. Steuerliche Hilfen: Corona-Erlass für die Steuerverwaltung
Der sog. Corona-Erlass für steuerliche Hilfen ist zwischen Bund und Ländern abgestimmt und tritt jetzt unmittelbar in Kraft. Hierfür hatte sich die Hamburger Finanzbehörde sehr eingesetzt. Auf diesem Wege werden den Hamburger Finanzämtern die nötigen Instrumente in die Hand gegeben, um Liquiditätsengpässe durch die zeitweise Suspendierung steuerlicher Pflichten bis zum 31.12.2020 zu überwinden.
Inhalt des Erlasses ist die zinslose Stundung der von der Bundesauftragsverwaltung umfassten Steuerarten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) und die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Vorauszahlungen unter vereinfachten Voraussetzungen.
Falls der Steuerpflichtige gegenwärtig Steuerrückstände hat, ist vorgesehen, in nachweislich vom Coronavirus betroffenen Fällen Erleichterungen von der Vollstreckung (Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge) zu gewähren, die individuell mit den zuständigen Erhebungsstellen der Finanzämter abzustimmen sind. Für die von Hamburg verwaltete Gewerbesteuer sowie die Landes- und Kommunalsteuern sind entsprechende Regelungen beabsichtigt, die in einem Ländererlass veröffentlicht werden, so dass die steuerlichen Hilfen aus einem Guss gewährt werden können.
Noch heute werden die Leitung der Finanzbehörde und der Steuerverwaltung die 14 Hamburger Finanzämter über diese neue Rechtslage unterrichten, so dass eine bruchfreie und maximal entgegenkommende Anwendung dieser Regelungen sichergestellt ist. Wirksame Maßnahmen können allerdings nur dann ergriffen werden, wenn sich die betroffenen Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe der Regelungen rechtzeitig mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
6. Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende: Corona-Rundschreiben der Finanzbehörde
Orientiert an den steuerlichen Hilfen wird Hamburg mit einem Corona-Gebührenrundschreiben die Möglichkeit für Stundungen und Erlasse städtischer Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen erweitern. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die städtische Allgemeinverfügung zur Eindämmung von Corona in Hamburg in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkten Gebührenpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Stundung oder Erlass der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gebühren nach § 21 Gebührengesetz (GebG) stellen. Die Vermeidung unbilliger Härten durch das Coronavirus gilt als „öffentliches Interesse“ im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 GebG. Die Anträge auf Stundung können zur Verfahrensvereinfachung per E-Mail an die im Bescheid genannten Ansprechpartner erfolgen. An die Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. In Fällen, bei denen aufgrund der Allgemeinverfügungen die der Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Leistung ganz oder überwiegend entfällt (z.B. Ausfall von Veranstaltungen, eingeschränkte Nutzung öffentlicher Flächen), ist auf Antrag eine Prüfung auf Teilerlass oder Erlass der Gebühr vorzunehmen.
7. Hilfen für Gewerbemieter: Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien auf Antrag möglich
Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen. Die Stundungszusage der öffentlichen Immobilienunternehmen Sprinkenhof, GMH, HHLA und LIG für gewerbliche, private Mieter in städtischen Immobilien kann für viele Gewerbemieter ein erster wertvoller Baustein sein. Die Zusage der Immobilienunternehmen gilt ab sofort und ist durch formlosen Antrag möglich. Betroffene Gewerbemieter sollen sich dazu zeitnah und mit einer sachgerechten Begründung der Betroffenheit von den städtischen Allgemeinverfügungen an ihren städtischen Vermieter wenden. Auch die SAGA hat gestern erste entsprechende Zusagen gegeben. Der Senat bittet insbesondere die privaten Gewerbevermieter in Hamburg, diesem Beispiel ebenfalls zu folgen.
8. Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger
Die Zuwendungsempfänger der Stadt können sich weiter darauf verlassen, dass trotz der die Arbeit einschränkenden städtischen Allgemeinverfügungen die Zuwendungen weiter ausgezahlt werden. Dazu sind entsprechende klarstellende Schreiben seitens der zuständigen Behörden verfasst worden. Aus den aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen sollen den Zuwendungsempfänger grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile entstehen – insbesondere gilt dies für die Finanzierung der Fixkosten (z.B. Miete und Gehälter sowie vertraglich bereits gebundene Honorarkräfte).
9. Vereinfachungen im Vergaberecht
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus möchte die Finanzbehörde auch im Bereich des Vergaberechts weitgehende Erleichterungen zur vereinfachten Handhabung schaffen. Auf Grundlage des § 2a Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Nr. 1 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) setzt die Finanzbehörde die Wertgrenze für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus stehen, bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Höhe von aktuell 214.000 EUR fest. Auch die Wertgrenze zur verpflichtenden Anwendung der E-Vergabe wird für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus stehen, bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Höhe von aktuell 214.000 EUR festgesetzt. Diese Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung und sind befristet bis zum 31.12.2020. Weitere Erleichterungen sind in Prüfung.
10. Liquidität für Auftragnehmer und Lieferanten der Stadt sichern
Gerade jetzt will die Stadt ein guter Investor, Auftraggeber und verlässlicher Vertragspartner für die private Wirtschaft sein. So, wie Hamburg Forderungen stunden wird, um die Liquidität der von den Auswirkungen der Allgemeinverfügungen betroffenen Unternehmen zu stärken, wird umgekehrt die Stadt eingehende Rechnungen von Lieferanten über die Kasse.Hamburg nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort begleichen. Dadurch steht den Unternehmen die entsprechende Liquidität schneller zur Verfügung – jeder Beitrag hilft!
Hinweis:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
Industrie: 42841 3637 & unternehmenshilfen.industrie@bwvi.hamburg.de
Hafen, Schifffahrt und Logistik: 42841 3512 & unternehmenshilfen.logistik@bwvi.hamburg.de
Einzelhandel: 42841 1648 & unternehmenshilfen.einzelhandel@bwvi.hamburg.de
KMU: 42841 1497 & unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de
Gastronomie, Hotel, Tourismus: 42841 1367 & unternehmenshilfen.tourismus@bwvi.hamburg.de
Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern: 42841 1497 sowie 42841 1648
19. März 2020/basfi-bsb19: Regulärer Betrieb der Schulen und Kitas bleibt bis zum 19. April 2020 ausgesetzt – Notbetreuung weiterhin gewährleistet
Hamburg entlastet Eltern vollständig von Beiträgen an Kita und Schulen
Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus haben Schulbehörde und Sozialbehörde beschlossen, den regulären Betrieb der Hamburger Schulen, der Kitas und der Kindertagespflege auch weiterhin auszusetzen. Dies ist bis zum 19. April 2020 der Fall. Eine Notbetreuung ist weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass Rückkehrern aus Risikogebieten das Betreten einer Kita, einer Kindertagespflege oder einer Schule auch ohne Symptome für 14 Tage nach Rückkehr untersagt ist.
Für den Zeitraum, für den der Senat die Einschränkungen der Kita-Regelversorgung ausgesprochen hat, entfallen die Elternbeiträge zur Kita-Betreuung und in der Betreuung der Schulen vollständig. Die Kita-Träger und Kindertagespflegepersonen werden darum gebeten, den Eltern die für diesen Zeitraum bereits eingezogenen Beiträge zu erstatten. Die Sozialbehörde wird hierzu kurzfristig Regelungen treffen, um für den gleichen Zeitraum einen finanziellen Ausgleich für die Kita-Träger zu schaffen und ist hierzu gegenwärtig bereits mit diesen im Gespräch. Ausgenommen von der Erstattung sind nur Beiträge für Leistungen außerhalb des Kitagutscheinsystems (beispielsweise Zusatzangebote). Die Schulbehörde wird ebenfalls die Erstattung der Beiträge in die Wege leiten.
Notbetreuung an Hamburgs Schulen
Die Schulbehörde appelliert in dieser besonderen Situation an die Eltern, ihre Kinder grundsätzlich zu Hause zu betreuen und nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Auf eine Betreuung bei den Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Eltern im Interesse des Schutzes dieser Personen verzichten. Für Eltern, die unbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, bieten die Schulen in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr eine Notbetreuung für Kinder bis zur Altersgrenze von 14 Jahren an. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Notbetreuung an Hamburgs Schulen und Kitas
Eltern werden weiterhin dringlich dazu aufgerufen, ihre Kinder grundsätzlich zu Hause zu betreuen. Auf eine Betreuung bei den Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Eltern allerdings im Interesse des Schutzes dieser Personen verzichten.
Für Eltern, die unbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, bleiben die Kitas bzw. Kindertagespflegestellen geöffnet. Die Betreuung steht vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Darlegungspflicht, ob ein Notfall besteht, obliegt letztlich den Eltern.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Für uns alle ist diese Situation fordernd. Für Hamburgs Eltern gilt das aber in besonderem Maße. Wir haben deswegen die Kita-Träger informiert, dass wir für die während der Notbetreuung eigentlich anfallenden Elternbeiträge aufkommen werden. Damit helfen wir den Eltern unmittelbar. Unabhängig davon können sich alle Eltern weiter darauf verlassen, dass eine Notbetreuung sichergestellt ist – und die Fachkräfte in den Kitas darauf, dass wir an der Seite der Kitas stehen. Nur jedes zwanzigste Kind, das üblicherweise betreut wird, ist im Moment in den Kitas. Das ist vernünftig von allen Eltern. Danke dafür!“
Bildungssenator Ties Rabe: „In dieser besonderen Lage ist es erforderlich, die Schulen genauso lange zu schließen wie die Nachbarbundesländer, auch wenn Hamburg keine Osterferien hat. Das stellt Lehrkräfte und Pädagogen, Eltern und Schülerinnen und Schüler vor große Herausforderungen. Die ersten Tage zeigen jedoch, dass die Lehrkräfte sehr verantwortungsvoll Lernangebote und Lernaufgaben für das Lernen zu Hause organisieren und sich regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schülern austauschen. Das macht Mut und zeigt, dass die Schulen diese schwierige Zeit gut bewältigen werden. Die Schulen werden jetzt beauftragt, die weiteren drei Wochen Schulschließungen so zu organisieren, dass alle Schülerinnen und Schüler mit angemessenem Lernmaterial versorgt sind.“
19. März 2020/bwfg19: Coronavirus: Keine Nachteile beim BAföG durch Aufschub des Vorlesungsbetriebes in Hamburg
Fegebank: Finanzielle Sicherheit für Studierende – enger Austausch mit dem Bund
BAföG-geförderte Studierende in Hamburg erhalten ihre Ausbildungsförderung weiter – unabhängig vom Aufschub des Vorlesungsbetriebes an den Hamburger Hochschulen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus. Nach Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird BAföG-geförderten Studierenden und Schüler*innen auch bei Verzögerung des Semesterbeginns, Schließungen von Hochschulen und Schulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt.
Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Es ist wichtig, dass die Studierenden in Hamburg trotz der Verschiebung der Vorlesungszeit in dieser Ausnahmesituation finanzielle Sicherheit haben. Deshalb begrüße ich die weiterlaufende Zahlung der Ausbildungsförderung sehr. Wir befinden uns zudem mit dem Bund als Gesetzgeber im engen Austausch über eine bundeseinheitliche Regelung zur Anpassung des Förderzeitraums. Auch alle weiteren förderungsrechtlichen Fragestellungen, die sich jetzt aus den Maßnahmen an den Hochschulen ergeben, kommen auf die Agenda. Unser gemeinsamer Grundsatz ist, dass den Studierenden keine Nachteile beim BAföG-Bezug entstehen dürfen.“
Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer Studierendenwerk Hamburg: „Die weiterlaufenden BAföG- Zahlungen sind ein wichtiges Instrument, um den BAföG-Empfängerinnen und -empfängern Planungssicherheit zu geben und das Studium erfolgreich weiter zu führen. BAföG-Amt und das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt beraten die Studierenden auch weiterhin gerne per E-Mail und telefonisch. Auch wer kein BAföG erhält und sich über weitere Finanzierungsalternativen beraten lassen will, ist herzlich willkommen.“
Hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus hat der Hamburger Senat die Hochschulen in Hamburg mit Beschluss vom 13. März ersucht, den Start des Vorlesungsbetriebs zunächst auf den 20. April 2020 zu verschieben. Die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) hat den Präsenzbetrieb bis zum 20. April ausgesetzt. Die Lehrveranstaltungen sollen soweit möglich auf digitale Formate umgestellt werden.
Das Studierendenwerk Hamburg bietet seinen Beratungsservice zum BAföG derzeit telefonisch und per Mail an, Kontakte und aktuelle Infos gibt es unter www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/finanzen/aktuelle_infos/. Infos des BMBF zum Thema werden auf www.bafög.de bereitgestellt. Ein FAQ zum Bereich Hochschulen sowie aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/coronavirus.
16. März 2020/sk16: Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus in Hamburg
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben heute einheitliche Leitlinien vereinbart, um soziale Kontakte im öffentlichen Leben weiter zu beschränken.
Hamburg hat den größten Teil dieser Regelungen schon mit den Anordnungen des Senats vom 13. und 15. März 2020 umgesetzt. Diese Maßnahmen sind bereits in Kraft. Darüber hinaus hat der Senat heute folgende weitere Anordnungen getroffen:
Der Einzelhandel wird geschlossen bis auf die folgenden Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel. Das Sonntagsverkaufsverbot ist für diese Bereiche bis auf weiteres aufgehoben.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet werden. Die bestehenden Auflagen gelten unverändert fort (1,5-Meter-Abstandsregel). Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen und nicht für touristische Zwecke zulässig. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung von Kinderspielplätzen.
Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsexperten haben Bund und Länder heute weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland beschlossen. Wir haben den Großteil dieser Maßnahmen in Hamburg bereits umgesetzt und werden weiterhin konsequent alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer Verringerung des Ansteckungsrisikos mit Coronaviren führen. Es bleibt unser Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus so zu begrenzen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens so zu stärken, dass alle ernsten Erkrankungen gut behandelt werden können. Gerade weil die nächsten Wochen und Monate unsere Stadt vor besondere Herausforderungen stellen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die Anordnungen der Behörden ernst zu nehmen und sich verantwortungsvoll zu verhalten.“
15. März 2020/sk15: Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus in Hamburg
Nach der Entscheidung des Senats, den Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten auszusetzen, hat der Senat heute weitere Maßnahmen angeordnet, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen.
Mit der soeben beschlossenen Allgemeinverfügung (siehe Anlage) werden grundsätzlich alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Messen und Ausstellungen, Theater, Museen, Kinos, Jugend- und Stadtteilkulturzentren, Seniorentreffs, Bibliotheken, Musikschulen und Einrichtungen der Hamburger Volkshochschule, Bars und Musikclubs, Bordelle, Tanz- und Nachtlokale, Spielhallen und Casinos, Schwimmbäder, Saunas, Fitness- und Sportstudios sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen werden geschlossen.
Ausgenommen sind Veranstaltungen der Behörden sowie Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Versorgung der Bevölkerung dienen. Gaststätten dürfen nur öffnen, wenn zwischen den Tischen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Wochenmärkte unter freiem Himmel werden weiterhin durchgeführt. Private Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wie zum Beispiel Hochzeiten dürfen weiterhin durchgeführt werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, auch diese privaten Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben.
Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Die nächsten Wochen und Monate werden unsere Stadt vor besondere Herausforderungen stellen. Es geht darum, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie soweit wie möglich zu begrenzen. In Abstimmung mit allen Behörden haben wir dazu heute zahlreiche Anordnungen getroffen, die das öffentliche Leben in unserer Stadt stark einschränken. Die Maßnahmen sind notwendig, um das Risiko zu verringern, sich oder andere mit dem Coronavirus zu infizieren. Ich bitte alle Hamburgerinnen und Hamburger, die Anordnungen der Behörden ernst zu nehmen. In dieser besonderen Lage sind alle dazu aufgerufen, verantwortungsvoll zu handeln. Jeder kann im Interesse des Gemeinwohls hierzu einen Beitrag leisten. Ich bedanke mich besonders bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie in den Behörden, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge für ihre wichtige Arbeit. Mein Dank gilt zugleich allen Bürgerinnen und Bürgern, die in ihrem persönlichen Umfeld Nachbarn, Freunde und Bekannte unterstützen.“
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer Storcks: „Wir wollen mit unseren Maßnahmen einen Wellenbrecher aufbauen, damit die Infektionswelle so abläuft, dass nicht große Teile der Bevölkerung gleichzeitig erkranken. Denn das würde unser Gesundheitswesen und unsere Infrastruktur überfordern. Es werden weitere Maßnahmen folgen, mit denen wir auf die jeweilige Lage tagesaktuell reagieren können.“
Zweite Bürgermeistern Katharina Fegebank: „Die Eindämmung des Coronavirus in Hamburg ist eine Aufgabe für uns alle. Die heute beschlossenen Maßnahmen schränken das öffentliche Leben in unserer Stadt weiter ein. Sie sind aber notwendig, um die individuelle Gesundheit - gerade von älteren Menschen - zu schützen. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freien und Hansestadt Hamburg, der Gesundheitseinrichtungen und Öffentlichen Unternehmen, die sich täglich für den Gesundheitsschutz und für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen einsetzen. Je mehr Verständnis wir für die Einschränkungen aufbringen und Abstand voneinander halten, desto mehr wird es uns gelingen, den Zusammenhalt zu stärken. Ich bin mir sicher, dass wir uns als Hamburgerinnen und Hamburger in gemeinsamer Verantwortung füreinander einsetzen und die neuen Regelungen mit hanseatischer Gelassenheit umsetzen werden.“
14. März 2020/basfi14: Kindertagesbetreuung für dringliche Fälle sichergestellt
Um die Verbreitung des Corona-Virus einzuschränken, hat der Senat weitreichende Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt auch die Aufforderung, dass alle Kinder bis voraussichtlich 29. März 2020 grundsätzlich zu Hause durch die Eltern betreut werden. Die Kindertageseinrichtungen bleiben nur für Notfallbetreuung geöffnet, um eine Betreuung für dringende Fälle sicherzustellen.
Die Betreuung steht vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Es kann daneben auch andere Gründe geben, aus denen eine Betreuung unausweichlich ist. Die Entscheidung, ob ein solcher dringender Betreuungsbedarf vorliegt, obliegt daher letztendlich den Eltern.
Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Auch in diesen Tagen muss unsere Stadt am Laufen gehalten werden. Nicht nur Ärztinnen, Pfleger und Rettungskräfte, sondern beispielsweise auch Mitarbeitende von Versorgungsbetrieben oder dem Nahverkehr und Beschäftigte im Bildungsbereich und viele weitere Berufsgruppen sind dafür dringend erforderlich. Wer darauf angewiesen ist, kann sich auf eine Betreuung verlassen. Ich bitte alle Eltern, verantwortungsvoll zu entscheiden. Wir raten Ihnen sehr, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte machen Sie von der Notfallbetreuung nur Gebrauch, wenn es dringend erforderlich ist.“
Die Einrichtungen, Träger und Verbände sind aufgefordert, die Notfallbetreuung an den Standorten sicherzustellen. Dazu sollen die Beschäftigten sich am Montag nach Maßgabe ihrer jeweiligen Arbeitgeber zum üblichen Dienst einfinden. Die Behörde ist mit den Trägern im Gespräch, um im Laufe der kommenden Woche die nötigen Klärungen vorzunehmen. Dazu ist für den Montag bereits ein Treffen anberaumt.
Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind unverzichtbar dafür, dass Hamburgs gesamte Infrastruktur verfügbar bleibt. Ich danke Ihnen allen sehr für Ihre wichtige Arbeit, die Sie in diesen Tagen leisten. Die Stadt weiß Ihren Einsatz sehr zu schätzen.“
Die Schließung von Kita-Standorten kommt dann in Betracht, wenn sie aus Infektionsschutzgründen durch das Gesundheitsamt oder die Kita-Aufsicht angeordnet wurde. Sollten einzelne Kitas aus diesem Grund ausfallen, wird eine ersatzweise Notbetreuung an anderen Standorten organisiert.
Allgemeine Informationen für Eltern sind unter www.hamburg.de/kita abrufbar.
13. März 2020/bwfg13: COVID-19 – Start des Vorlesungsbetriebs an den Hamburger Hochschulen wird auf den 20. April verschoben
Um der weiteren Ausbreitung von COVID-19 („Coronavirus“) entgegenzuwirken, werden die Hochschulen ersucht, den Start des Vorlesungsbetriebs an den Hochschulen in Hamburg zunächst auf den 20. April 2020 zu verschieben. Das hat der Hamburger Senat in seiner heutigen Sondersitzung beschlossen. Der bereits laufende Vorlesungsbetrieb an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg wird zunächst für denselben Zeitraum auf Onlineformate umgestellt. Die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) wird den Präsenzbetrieb bis zum 20. April einstellen.
Die Hochschulen werden ihre Studierenden über die Maßnahmen informieren; die Lehrveranstaltungen sollen soweit möglich auf digitale Formate umgestellt werden. Alle Hochschulen haben ebenso wie das Studierendenwerk und die SUB interne Lenkungsgruppen eingerichtet und ihre Pandemiepläne aktualisiert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass den Studierenden durch die Verschiebung der Vorlesungszeit keine Nachteile beim BAföG-Bezug entstehen.
Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Gesundheit hat oberste Priorität. Daher wollen wir durch diesen Schritt dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Durch den späteren Beginn der Lehrveranstaltungen sollen keine Nachteile für die Studierenden entstehen. Ich danke den Hochschulen für die gute Zusammenarbeit in einer Situation, die viel Flexibilität und Engagement erfordert. Wir stehen weiterhin im engen Austausch miteinander, um alle erforderlichen Maßnahmen abzustimmen.“
Prof. Dr. Micha Teuscher, Vorsitzender der LHK Hamburg und Präsident der HAW Hamburg: „Bei einem normalen Betrieb ist zu befürchten, dass sich die Ansteckungsgefahr an den Hochschulen sehr schnell erhöht. Alle unsere Maßnahmen müssen entschlossen darauf ausgerichtet sein, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus so gut es geht zu reduzieren. Deshalb ist es sinnvoll, den Semesterstart zu verlegen. An der HAW Hamburg hat die Vorlesungszeit bereits am 9. März begonnen. Daher werden wir den Lehrbetrieb auf Onlineformate umstellen und – zunächst bis zum 19. April – die Studierenden von ihrer Anwesenheitspflicht befreien.“
Aktuelle Informationen über die an den Hochschulen getroffenen Maßnahmen und FAQs erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule
13. März 2020 14:30 Uhr: Senat beschließt: Hamburger Schulen verlängern für Schülerinnen und Schüler die Ferien um zwei Wochen
Schulsenator stellt Notfallplan für die nächsten 14 Tage vor
Aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, die am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien vorläufig um zwei Wochen bis zum 29. März 2020 zu verlängern und den regulären Schulbetrieb für Schülerinnen und Schüler in den nächsten 14 Tagen ruhen zu lassen. An allen Schulen findet in dieser Zeit eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre statt. Die Lehrkräfte organisieren in dieser Zeit Lernangebote, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollen. Zudem kommunizieren sie über E-Mail, Telefon oder andere digitale Kanäle regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schülern. Um die Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, nicht zu gefährden, finden alle Prüfungen wie geplant statt. Zusätzlich werden zur Sicherheit weitere Nachschreibetermine angeboten. Der Krisenstab der Schulbehörde wird in Zusammenarbeit mit den Schulen in den nächsten Tagen viele offene Fragen klären und die Schulleitungen sowie die Eltern täglich über die Homepage der Schulbehörde informieren.
Schulsenator stellt Notfallplan für die nächsten 14 Tage vor
Schulsenator Ties Rabe: „Wir stehen vor einer besonderen Situation, für die es kein Beispiel gibt und die uns täglich vor neue und sich ständig ändernde Herausforderungen stellt. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, wie sich die Infektionen in Deutschland und Hamburg entwickeln werden und welche Maßnahmen noch folgen müssen. Deshalb wird der Krisenstab der Schulbehörde wie bereits in den vergangenen zwei Wochen jeden Tag zusammentreten und die anstehenden Aufgaben und Probleme klären. Über tägliche Newsletter werden wir die Eltern und die Schulöffentlichkeit sowie die Schulleitungen zeitnah über alle Maßnahmen und Veränderungen informieren. In dieser sehr ungewöhnlichen Lage setzen wir auf Transparenz und auf die Eigeninitiative aller Beteiligten.“
Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden darüber hinaus bis zum 30. April alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt. Schulinterne Konferenzen können wenn notwendig stattfinden, sind aber hinsichtlich ihrer Zahl, Dauer und Teilnehmergröße auf ein Minimum zu begrenzen. Darüber hinaus werden sämtliche Reisen von Schulbeschäftigten oder Schülerinnen und Schülern ins Ausland bis zum Ende des Schuljahres abgesagt.
Alle Schulen mit Ausnahme der Berufsschulen organisieren vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch die Schülerbeförderung findet vorläufig weiter statt. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Schulbehörde appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Und natürlich nur dann, wenn die Kinder gesund sind und nicht aus einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sind. Die Betreuung wird von den gleichen Kräften und Einrichtungen gesichert, die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung achten alle Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule, die aus einem Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückkehren, dürfen die Schule 14 Tage lang nicht betreten. Alle anderen beginnen am Montag planmäßig ihren Dienst in der Schule. Sie bauen dort verlässliche digitale und mediale Informationsketten und Informationssysteme untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern zu Hause auf und übermitteln diesen die Lernangebote und Lernaufträge für die nächsten Tage. Die Schulleitungen klären in den nächsten drei Tagen aufgrund der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote, welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in den Schulen arbeiten und welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen Home Office machen. Ziel ist es, dass möglichst viele schulische Beschäftigte zu Hause arbeiten.
Auch in den Berufsschulen ruht der Unterrichtsbetrieb. Die Auszubildenden sollen in ihrer Schulzeit stattdessen wenn möglich in ihren Ausbildungsbetrieben arbeiten. Das gilt insbesondere für Auszubildende der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den nächsten Tagen klären die Berufsschulen zusammen mit den Auszubildenden und den Betrieben den weiteren Prozess.
Alle Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen finden voraussichtlich ohne Einschränkung an den bereits festgesetzten Terminen statt. Die Schulbehörde organisiert in den nächsten Tagen in Zusammenarbeit mit den Schulen große Prüfungsräume, die gewährleisten, dass ein ausreichendender Sicherheitsabstand zwischen den Prüfungsbeteiligten eingehalten wird. Darüber hinaus werden zusätzliche Nachschreibetermine und Prüfungsaufgaben für den Fall organisiert, dass die bisherigen Prüfungstermine nicht ausreichen.
Die Kultusministerkonferenz hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass alle Bundesländer die eventuell auch unter ungewöhnlichen Bedingungen entstandenen Schulabschlüsse in jedem Fall gegenseitig anzuerkennen. Die Wissenschaftsministerien sowie Universitäten und Fachhochschulen sind gebeten, die Zulassungszeiten so zu strecken, dass auch Studienbewerberinnen und -bewerber mit verspätet erlangten Abiturzeugnissen noch aufgenommen werden können.