Das Thema des Verbotes von Gesichtsverhüllungen wird, wie in der Gesellschaft auch, auf Bundes- und Landesebene in der GEW kontrovers diskutiert.
Auf der einen Seite ist es für die Schulen sicherlich hilfreich, dass es nun Rechtssicherheit dazu geben wird. Pädagogische Kommunikation und Interaktion benötig auch das offene Gesicht.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass ein solches gesetzlich verankertes Verbot die intersektionale Diskriminierung betroffener Mädchen und Frauen noch verstärkt. Die Vollverschleierung ist aus patriachalen Strukturen erwachsen. Das Verbot trifft jedoch in den Konsequenzen Mädchen und Frauen, z. B. durch Ausschluss von Schule, Bußgelder usw. Die Betroffenen dürfen nicht durch einen möglichen Ausschluss vom Unterricht "verloren" gehen. Das wäre bildungspolitisch fatal.
Es muss deshalb weiterhin einen aktiven Dialog, ohne erhobenen Zeigefinger, mit den Betroffenen geben. Eine gesetzliche Regelung allein löst nicht einfach die gesellschaftliches Probleme, die dahinter stehen.
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