Auf der Sitzung vom 5. Oktober 2022 beschäftigte sich die Betriebsgruppe Ruheständler*innen mit dem neuen Hamburgischen Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung. Darin ist die Gewährung einer Angleichungszulage für die Jahre 2021 bis 2025 vorgesehen. Notwendig wurde diese Angleichungszulage aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nach Klagen von Verdi, GEW und GdP (siehe den Beitrag des Kollegen Gerhard Brauer in der hlz 11-12/2022).
Die Nichtberücksichtigung der Versorgungsempfänger* innen bei der geplanten Angleichungszulage ist eine schreiende Ungerechtigkeit! Die BG Ruheständler*innen war sich einig, dass wir gemeinsam mit Verdi und der GdP dagegen protestieren und weitere Aktionen planen müssen, um politischen Druck auf Senat und Bürgerschaft auszuüben. Zur Vorbereitung weiterer Aktivitäten hat die BG Ruheständler*innen eine Arbeitsgruppe gebildet.
Die Betriebsgruppe wird weiterhin in der hlz zur Angleichungszulage sowie über die geplanten Aktivitäten der GEW informieren.
Wolfgang Raabe, BG Ruheständler*innen
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
Dieser Artikel erschien in der hlz 11-12/2022