Gestern tagte der Gewerkschaftstag, das höchste Gremium der GEW Hamburg, und diskutierte unter anderem über die Lehrerarbeitszeit. Die GEW bekräftigte ihre Ablehnung der Lehrerarbeitszeitverordnung und ihre Forderung von 2015 nach einer Höchstgrenze von 20 Stunden für eine Vollzeitstelle. Beschlossen wurde ein Antrag, in dem gefordert wird
- die unteilbaren A-Zeiten um mindestens zwei Stunden pro Lehrkraft Woche für Kooperation zu erhöhen und
- die notwendigen Schulleitungsfunktionszeiten zusätzlich zu den Funktionszeiten der Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung mindestens im Umfang der Angaben der 2. Lehrerarbeitszeitkommission, das sind pro Schule 20 Stunden Sockel und 1 WAZ je beschäftigter Lehrkraft und PTF, zuzuweisen.
„Die Einführung der Ganztagsschule, der Inklusion und vieler anderer Aufgaben an Schule, geht einher mit der durch die Behörde geforderten Kooperation aller an Schule Beschäftigten. Diese Kooperationszeiten sind in der Lehrerarbeitszeitverordnung nicht zu finden. Daher fordern wir im Sinne der Kolleginnen und Kollegen die Erhöhung der A-Zeiten. Diese Kooperation muss bezahlt werden!
Die Bezahlung der Schulleitungs-F-Stunden aus dem „Topf nach Lehrerarbeitszeitverordnung“ war schon 2003 falsch. Aber nicht nur die Aufgaben der Lehrkräfte in Hamburg haben sich seit Jahren vervielfältigt, auch die für die Leitung notwendigen Aufgaben sind umfangreicher geworden. Die Schulleitungen sehen sich oft gezwungen für ihre Verwaltungsaufgaben auf immer mehr Funktionszeiten zurückzugreifen. Das geht zu Lasten der Kollegien. Daher fordern wir die Zuweisung der notwendigen Schulleitungsfunktionszeiten unabhängig von den Funktionszeiten der Lehrerarbeitszeitverordnung. Das wird nicht nur die Schulleitungen in ihrer Tätigkeit gute und Kollegiums freundliche Schule zu organisieren, entlasten. Es wird sich positiv auf die Kollegien auswirken, die die Funktionszeiten dringend benötigen, um Schule mit zu organisieren und zu gestalten“, so Anja Bensinger‐Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Als einen „guten Abschluss“ wertet Björn Köhler vom Hauptvorstand der GEW das Tarifergebnis für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten. „Im Schnitt werden die Kolleginnen und Kollegen rund 7,5 Prozent mehr Gehalt in der Tasche haben, bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 30 Monaten. Zugleich haben die Gewerkschaften einen Mindestbetrag von 178 Euro durchgesetzt. Mit dem Abschluss wird der öffentliche Dienst gestärkt und attraktiver: Es ist gelungen, die Funktions- und Konkurrenzfähigkeit zu verbessern. Zugleich machen die Kolleginnen und Kollegen mit den unteren und mittleren Gehältern einen Sprung, weil sie vom Mindestbetrag profitieren“, erläuterte Köhler.
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