Im internationalen Vergleich ist das Streikrecht in Deutschland eines der strengsten in Europa. Nicht nur auf dem Rechtsweg, sondern auch auf der Straße sowie in breiteren Bündnissen und Initiativen setzt sich die GEW für eine Lockerung des deutschen Streikrechts ein.
Die Mehrheit der Lehrkräfte in Deutschland sind Beamt*innen. Deshalb wird ihnen das Streikrecht vorenthalten. Das Bundesverfassungsgericht meint immer noch, dass ein Streikverbot für die 1,7 Millionen Beamt*innen gelten müsse, weil dies zu den »hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums « gehöre. Gesetzlich festgeschrieben ist das nirgendwo, so wie auch alle anderen Einschränkungen des Streikrechts in Deutschland. Stattdessen gilt bei Beamt*innen allein die obrigkeitsstaatliche Tradition.
Die GEW fordert seit Jahrzehnten das Beamt*innenstreikrecht. Sie hat Beamt*innen auch immer wieder zum Streik aufgerufen, obwohl das nach herrschender Rechtsauffassung illegal ist.
Mein erster Streik als Lehrer 2011 war ein Beamt*innenstreik, zu dem aber alle Berliner Lehrkräfte aufgerufen wurden, auch wir angestellten Lehrkräfte. Am 5. April 2011 kamen 6.000 Lehrkräfte während ihrer Unterrichtszeit auf den Alexanderplatz. Ich erinnere mich gut an die euphorische Stimmung.
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CHRISTOPH WÄLZ ist Mitglied der GEW-Bezirksleitung Berlin-Pankow. Den vorliegenden Beitrag hat er im Rahmen einer Saalkundgebung für ein umfassendes Streikrecht am 10.12.2022, dem Tag der Menschenrechte, vorgetragen. Er erschien erstmals in der bbz 3-4/2023.
Zum Weiterlesen: Christoph Wälz: Streikrecht ist Menschenrecht. Über die Berliner Saalkundgebung für ein umfassendes Streikrecht, in: express 1/2023, www.labournet.de/wp-content/uploads/2023/01/Streikrecht-Waelz-express0123.pdf Jim Funke-Kaiser: Kontrolle statt Streiks, in bbz 5-6/2023, https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/kontrolle-statt-streiks
Der vollständige Artikel findet sich in der hlz 5-6/2023, S. 21 f.