In 2022 haben wir zwei lautstarke Kundgebungen für die berechtigten Forderungen der Kursleitenden an der VHS Hamburg durchgeführt – mit Eurer zahlreichen Beteiligung, Kunst und Musik.
Unsere politischen Gespräche mit den bildungspolitisch Verantwortlichen der rot-grünen Regierung stießen auf viel Verständnis für die prekäre Situation der Kursleitenden – Taten folgten jedoch nicht. Rot-Grün lehnte ab, den Hamburger Haushalt so auszustatten, dass unsere Forderungen erfüllt werden können.
Inzwischen sind die Volkshochschulen z.B. in Berlin und Bremen (als Bundesländer vergleichbar mit den Bedingungen in Hamburg) vorbeigezogen und haben bessere Bedingungen für Kursleitende als wir in Hamburg. Sie „leisten“ sich für ihre VHS einen angemessenen Schutz der arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden: Zuschüsse für Sozialversicherung, Ausfallhonorar bei Krankheit, bezahlte Konferenzen usw. Viele Tarifverträge sehen inzwischen einen Inflationsausgleich für die Angestellten vor.
Nur die Kursleitenden und damit die besonders prekär Bezahlten bleiben außen vor! Wir fordern sofort einen realistischen Inflationsausgleich für alle Honorare an der VHS Hamburg! Die im Haushalt festgelegte Steigerung von 3% für die Honorare reicht überhaupt nicht – die Kaufkraft der Kursleitenden sinkt seit 2022! VHS Fair: weitere Forderungen für die Kursleitenden an der VHS Hamburg: für alle VHS-Kursleitenden:
• Honorarsatz von 41 Euro pro UE von 45 Min, auch für die Kursleitenden des offenen Angebots
• Ausgleich des Mehraufwandes für Hybrid- und andere besonders aufwändige Kurse
• Honorar für Teilnahme an Konferenzen etc.
zusätzlich für arbeitnehmerähnliche Kursleitenden:
• Zuschüsse entsprechend den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen für Sozialversicherungen(Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), Mutterschutz und Unfallversicherung
• Urlaubsentgelt für 25 statt wie bisher 20 Tage (entspricht 9,6 % statt bisher 7,7% % des Jahres-Bruttohonorars)
• Erstattung des Umsatzsteueranteils bei den Kursleitenden, die die Obergrenze von 22.000 Euro Jahreseinkommen überschreiten
• Ausfallhonorar bei Krankheit: 90% für bis zu 6Wochen
• Einbeziehung in das Hamburger Personalvertretungsgesetz
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Inflationsausgleich jetzt! | 1.67 MB |