Nach Schätzungen der GEW sind mindestens 100 freiberufliche KursleiterInnen bei der Hamburger Volkshochschule sogenannte „arbeitnehmerähnliche Personen“, die u. a. das Recht auf bezahlten Urlaub haben. Wenn die KursleiterInnen diese Ansprüche bisher thematisiert haben, wurde ihnen angedroht, bei einer offiziellen Urlaubs-Antragstellung Kürzungen ihrer Honorarverträge und Stundenumfänge zu bekommen.
Die meisten der betroffenen KursleiterInnen arbeiten in dem Bereich DaZ (Deutsch als Zweitsprache) bei der VHS, in dem es vor allem um Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer und Flüchtlinge geht.
Nun will eine größere Anzahl an KursleiterInnen bezahlten Urlaub bei der VHS beantragen. Am 29.6.15 (14:30 Uhr) werden die Betroffenen bei der VHS Mitte (Schanzenstraße) ihre Anträge abgeben.
„Wir unterstützen die KursleiterInnen dabei, sich gegen die fortdauernde Beschneidung ihrer Rechte zu wehren“, so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Hamburg): “Es kann nicht angehen, dass ohnehin schlecht honorierte Lehrkräfte, die ihre Rechte wahrnehmen wollen, mit der Nichtverlängerung ihrer Verträge rechnen müssen. Das wäre der Verlust ihrer Existenzgrundlage. Die VHS und die Stadt Hamburg als wesentliche Zuwendungsgeberin der VHS müssen sich ihrer Verantwortung stellen und den arbeitnehmerähnlichen Personen ihre Rechte zugestehen.“
Das Thema arbeitnehmerähnliche Personen als Lehrkräfte in Integrationskursen stellt sich in vielen Bundesländern.
„Die VHS in Hamburg sollte sich endlich die Regelung der Berliner VHS zum Vorbild nehmen: Dort ist festgelegt, dass arbeitnehmerähnliche Personen bezahlten Urlaub bzw. Urlaubsentgelt sowie einen Zuschuss zu ihrer selbst abgeschlossenen Kranken- und Rentenversicherung bekommen. Den Senat fordern wir dringend auf, statt Sonntagsreden über die Bedeutung von Integrations- und Sprachkursen für MigrantInnen zu halten, die VHS so auszustatten, dass sie ihren Lehrkräften gerechte Arbeitsbedingungen und Bezahlungen bieten kann und bei der Bundesregierung dafür zu kämpfen, dass die zentral finanzierten Integrationskurse besser ausgestattet werden“, so Anja Bensinger-Stolze abschließend.
Hintergrund:
Als „Arbeitnehmerähnliche Personen“ werden rechtlich FreiberuflerInnen bezeichnet, die wirtschaftlich von einem Arbeitgeber abhängig und deshalb besonders schutzbedürftig sind. Sie haben u. a. das Recht auf bezahlten Urlaub (Tarifvertragsgesetz, Bundesurlaubsgesetz).
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