Nach langem Hin und Her zwischen dem Bund und den Ländern soll nun mit dem „DigitalPakt Schule“ die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik umfassend verbessert werden und in einem Zeitraum von fünf Jahren in gemeinsamer Bund-Länder-Anstrengung insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur an Schulen investiert werden. Auf den Stadtstaat Hamburg kommt dabei ein Anteil von knapp 128 Mio. Euro zu, die es nun gilt sinnvoll-zielorientiert den Schulen und Bildungsinstitutionen zugänglich zu machen.
„Wir machen Hamburg digital“ (Hamburger Rahmenwerk Digitalstrategien/Vereinbarung der Staatsrät_innen) oder „Wir werden den DigitalPakt gut nutzen“ (T. Rabe) lauten demensprechend auch die freudigen Ankündigungen von Hamburgs offiziellen Stellen zum geplanten Ausbauprogramm. Der Weg scheint also frei für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur (wie z.B. flächendeckendes WLAN oder „digitale Tafeln“), der digitalen Ausstattung für die Schüler_innen (z.B. in Form von Tablets) und vor allem auch die Verbesserung der digitalen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an Schulen entscheidend voranzutreiben. Denn die flächendeckende Ausstattung der Beschäftigten mit den für den schulischen Alltag notwendigen Arbeitsmitteln erscheint dringend geboten.
Die zunehmende Verbindlichkeit dienstliche Emailadressen abzurufen und zu beantworten, die Nutzung von digitalen Zeugnisprogrammen, digitaler Lernsoftware, digitaler Klassenbücher usw. sorgen für eine immer weiter voranschreitende zunehmend verpflichtende dienstliche Nutzung von digitalen IT-Endgeräten wie z.B. Computern oder Laptops. Dabei sind jedoch besonders im System Schule Datenschutzfragen immer wieder elementarer Bestandteil des Alltags, so dass die Forderung nach der Einführung und Bereitstellung von dienstlichen Geräten für jeden Beschäftigten dringend geboten ist. Aus Sicht der GEW kann nur so der Spagat zwischen der gebotenen dienstlichen Aufgabenerfüllung bei gleichzeitiger rechtskonformer Praktizierung des Datenschutzes gewährleistet werden.
Der Gesamtpersonalrat ist an verschiedenen Stellen mit der BSB über die konkrete Etablierung und Ausgestaltung neuer digitaler Verfahren in Verhandlung:
Der Gesamtpersonalrat hat im Mai 2018 die Dienstvereinbarungen zu den IuK-Verfahren Untis (Stunden- und Vertretungsplanungssoftware) und DiViS (Digitale Verwaltung in Schulen) mit der BSB aktualisiert.
Anlass war die Einführung der zentralen Zeugnisnoteneingabe in DiViS. Da hierfür die Informationen über geplante Unterrichte benötigt werden, musste eine neue Schnittstelle für die Abfrage aus DiViS in Untis eingerichtet werden.
Der Gesamtpersonalrat hat diese Dienstvereinbarungen mit Verhandlungen über die dafür notwendigen Ressourcen verknüpft. Die BSB hat daraufhin mit dem GPR eine Prozessvereinbarung abgeschlossen, über die im aktuellen GPR-Info umfassend informiert wird.
Ein weiteres Digitalisierungsbemühen der BSB findet im Rahmen der Pilotierung des WebUntis-Moduls „digitales Klassenbuch“ in knapp 30 allgemein- und berufsbildenden Schulen statt. Hier wird u.a. die digitale Fehlzeitenerfassung und die digitale Dokumentation des Lehrstoffes erprobt und ausgewertet werden. Sofern die BSB zu dem Ergebnis kommt, ein IuK-Verfahren „Digitales Klassenbuch“ flächendeckend einzuführen, wird der Gesamtpersonalrat die Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung aufnehmen. Der Gesamtpersonalrat bittet deshalb die schulischen Personalräte von einer einzelschulbezogenen Dienstvereinbarung bis zur Klärung des Prozesses abzusehen. Hinweise der schulischen Personalräte zur Ausgestaltung des Verfahrens nimmt der Gesamtpersonalrat gerne in mögliche Verhandlungen mit. Ein Spannungsfeld erscheint hier die Verfahrensgestaltung zwischen dem Wunsch nach digitaler Abbildung der gelebten Praxis im Umgang mit den Klassenbüchern und den konkreten rechtlichen Anforderungen, z.B. aus der Schuldatenschutzverordnung und der Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen (Absentismus). Die GEW dankt dem GPR für die engagierte Arbeit!
GEW Hamburg
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