Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung beschlossen, um etwa die Digitalisierung an Schulen finanziell unterstützen zu können. Die GEW fordert zwar die Abschaffung des Kooperationsverbotes, lobt die weitere Lockerung aber als richtigen Schritt.
Die GEW bewertet die vom Bundestag beschlossene Lockerung des Kooperationsverbotes als „richtigen Schritt“. „Vor allem, weil der Bund die Länder nun auch bei der Sicherung der Bildungsqualität unterstützen kann. Jetzt muss der Bundesrat nachziehen“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt am Main. Zugleich bekräftigte sie die Forderung der Bildungsgewerkschaft nach einer kompletten Streichung des Kooperationsverbotes aus dem Grundgesetz. „Länder und Kommunen benötigen dringend die dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes, um marode Schulen zu sanieren, deren digitale Ausstattung zu ermöglichen und um in das Personal zu investieren.“
Sie appellierte an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, die finanzielle Unterstützung durch den Bund nicht zu blockieren. „Nachdem die Bundestagsfraktionen nun einen Kompromiss gefunden haben, müssen die Länder Verantwortung übernehmen und mitziehen.“ Durch einen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen müsse das Bildungssystem insgesamt besser ausgestattet werden. Zig Milliarden Euro hinter den Bildungsausgaben des Durchschnitts der OECD-Staaten zu liegen, „können und dürfen wir uns nicht länger leisten“.
Unterdessen ist der Druck, noch dieses Jahr zu einer Einigung zu kommen, hoch: Zum 1. Januar 2019 soll das 5,5-Milliarden-Programm für den Digitalpakt Schulen in Kraft treten. Dazu müsste der Gesetzentwurf noch 2018 in den Bundesrat, dessen letzte Sitzung für dieses Jahr am 14. Dezember ist. Ob die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, ist bisher indes noch ungewiss. Neben dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Grüne), äußerte die Bildungsministerin Schleswig-Holsteins, Karin Prien (CDU), jüngst Kritik.