Der Bund soll Länder und Kommunen künftig bei Investitionen in die Qualität und die Infrastruktur der Schulen finanziell unterstützen dürfen. Darauf haben sich die Fraktionsspitzen von CDU/ CSU, SPD, FDP und Grünen verständigt.
Im Klartext: Das Kooperationsverbot, das bisher Bundesmittelausgaben für die Bildungsaufgaben der Länder verhindert, soll stärker gelockert werden, als im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart. Für diese Öffnung muss das Grundgesetz geändert werden. Die Große Koalition musste sich mit den Oppositionsparteien einigen, weil für diese Grundgesetzänderung im Bundestag ebenso wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Beide Abstimmungen standen bei Veröffentlichung dieser Meldung noch aus. Nach einer positiven Entscheidung von Bundestag und -rat ist die entscheidende Hürde genommen, damit der geplante Digitalpakt zwischen Bund und Ländern umgesetzt werden kann. Der Pakt sieht vor, dass der Bund ab 2019 in einem Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung an Schulen bereitstellt. Strittig war zwischen Regierung und Opposition vor allem, wie weit das Kooperationsverbot gelockert werden soll. Jetzt sollen dem Bund Investitionen in die kommunale Infrastruktur und die Qualität des Bildungswesens ermöglicht werden.