Die Notbremse wird bei allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung zur Stotterbremse.
03.05.2021 - Marlis Tepe, GEW-Bundesvorsitzende
Das Infektionsschutzgesetz ist beschlossen. Nun sind die Personal- und Betriebsräte am Zug. Die Festlegungen für den Bildungsbereich verschlechtern den Gesundheitsschutz in vielen Bundesländern. Die GEW hatte sich massiv für Wechselunterricht ab einer Inzidenz von über 50 und Fernunterricht ab einer Inzidenz von 100 stark gemacht. Diesen Werten ist die Politik nicht gefolgt. Die Notbremse wird bei allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung zur Stotterbremse.
Für die Betriebs- und Personalräte im Bildungsbereich steht nun viel Arbeit an. Es war gut, dass der Bundespräsident ihre Arbeit gewürdigt hat. In der Realität haben es die Personalvertretungen in der Pandemie aber besonders schwer. Auch wenn die Personalvertretungsgesetze in den 16 Bundesländern überall unterschiedlich ausgestaltet sind, eint die Vertretungen eins: Sie müssen in der Corona-Pandemie ständig den politischen Entscheidungen hinterherrennen. Entscheidungen werden häufig am Freitagnachmittag verkündet, Mitwirkung und Mitbestimmung müssen viel zu oft erst erstritten werden.
Gutachten der GEW
Bei der Einhaltung der Abstands-, Hygiene-, Atemschutz- und Lüftungsregeln sind Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Lange nicht überall sind die Lüftungsmöglichkeiten ausreichend. Personalräte ringen mit den Dienststellen um sichere Lösungen. Die GEW hat für diese Arbeit in allen Bildungsbereichen Gutachten als Hilfen und Anregungen zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte beanstanden, dass bei Maskenpflicht nicht überall genügend Masken bereitgestellt werden. Hier setzen die Personalräte nach.
Aktuell geht es überall um die Ausgestaltung der Testpflicht für Schüler:innen und Personal. Die Personalräte verhandeln darüber, wie und unter welchen Bedingungen die Tests erfolgen sollen. Auch der Einsatz der vulnerablen Lehrkräfte muss gut geregelt werden. Das sind viele immer wieder neue Aufgaben infolge der Pandemie, für die die Betriebs- und Personalräte Lösungen suchen.
Digitalisierung wirft Fragen auf
Sie sind aber auch mit Herausforderungen konfrontiert, die zwar in der Corona-Krise besonders groß sind, als Folge aber alle auch über das Ende der Pandemie hinaus fordern. So sind im Zuge der Digitalisierung vielfältige Fragen zu klären. Das GEW-Bundesforum „Bildung in der digitalen Welt“ hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Aufgaben der Personal- und Betriebsräte befasst. Hier werden Dienstvereinbarungen aus den Bundesländern gesammelt und Hinweise erarbeitet. Sie betreffen zum Beispiel den Datenschutz, die Einrichtung von Schulclouds, die Entgrenzung von Arbeit, die Nutzung der dienstlich gestellten Endgeräte. Die Frage, wann eine dienstliche E-Mail gelesen werden muss, wann und wie schnell reagiert werden soll, ist umkämpft.
Die besonderen Belange der Teilzeitbeschäftigten dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Mitteilungen können auf elektronischem Weg ohne Zeitverzögerung zugestellt werden. Es ist aber nicht zumutbar, dass die Nutzer:innen ständig ihr E-Mail-Fach kontrollieren, Mitteilungen innerhalb von Chaträumen des Messengers lesen oder sofort auf Benachrichtigungen im Lernmanagementsystem reagieren müssen. Dies muss durch eine Dienstvereinbarung geregelt und begrenzt werden. Je nach Regelungen des Personalvertretungsgesetzes können diese Vereinbarungen auf der Länder-, Bezirks- oder Ortsebene geschlossen werden.
Heikel ist auch der Umgang mit strafrechtlich relevanten Äußerungen sowie abfälligen oder verletzenden Kommentaren in den schulischen digitalen Netzwerken. Es müssen Regelungen erarbeitet werden, wann Lehrkräfte Vorfälle ahnden oder gegebenenfalls einzelne Nutzer:innen sogar sperren können.
Gut geschulte Personal- und Betriebsräte sind ein Markenzeichen der GEW. Danke für Eure Arbeit!