Veranstaltung am 15.10.15, 16 – 19 Uhr zum niedersächsischen Urteil in Sachen LehrerInnenarbeitszeit

13. Oktober 2015Von: WebredaktionThema: Arbeitszeit
Welche Relevanz hat das Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Erhöhung der Pflichtstunden für niedersächsische Gymnasiallehrer*innen für die anderen GEW-Landesverbände im Norden?
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  1. Einstiegsvortrag durch Heidi Schuldt, Rechtsanwältin und Gewerkschaftssekretärin im Rechtschutz der GEW Niedersachsen

Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Rechtsnorm „Arbeitszeitverordnung Lehrkräfte“ verfassungswidrig ist. Dabei hat das Gericht die Bahnen der seit Jahrzehnten geltenden Rechtsprechung, die bisher von den Bundesgerichten gestützt wurde, verlassen und sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezogen, die die Fürsorgepflicht neu interpretiert und die die Willkür des Öffentlichen Dienstherrn bei der Verfassung von Verordnungen einschränkt.                                                                                                

  1. Kurzberichte aus den Bundesländern HB, HH, MV, Nds, SH durch die Vorsitzenden über die jeweilige Arbeitszeitverordnung

Wann wurde die jeweilige Arbeitszeitverordnung festgelegt? Was wurde davor untersucht? Von wem? Wie wurde mit den Ergebnissen verfahren? Gibt es eine Erfassung von seit dem zusätzlichen Aufgaben? Welche Auswirkungen hat es dadurch auf die Arbeitszeitverordnung gegeben?

Kommentierung durch die Juristin

  1. Diskussion - Welche Auswirkungen bieten sich für die gewerkschaftliche Strategie?

Die Teilnahme ist natürlich für GEW Mitglieder kostenlos. Wir bitten um formlose Anmeldung unter info@gew-hamburg.de. Danke!

 

Foto: © Zeitstrudel von Ilse Dunkel / www.pixelio.de