Nachdem die Hotspot-Regelung in Hamburg zum 1. Mai endet ist auch für die Schulen eine Aufhebung der Maskenpflicht geplant. Die GEW hätte sich eine Fortsetzung der Maskenpflicht bis zu den Maiferien angesichts steigender Inzidenzen gut vorstellen können.
„Für die weitere Beibehaltung der Maskenpflicht fehlt nun im Bund und in Hamburg die Rechtsgrundlage. Wir hätten uns eine Fortsetzung der ja schon gelockerten Maskenpflicht in Hamburg bis zu den Maiferien zum Infektionsschutz angesichts steigender Inzidenzen auch gut vorstellen können. Natürlich: Alle, auch unsere Kolleg*innen, wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität, es gibt aber viel Verunsicherung, gerade weil die Zahlen in Hamburg wieder stark steigen. Wenn es keine Maskenpflicht mehr gibt, dann ist die Beibehaltung einer anlasslosen Testpflicht sowie Lüften und Luftfiltereinsatz an den Schulen besonders notwendig. Als Konsequenz aus dem aktuellen VG Urteil gegen Masken- und Testpflicht muss die Behörde die Testungen nun rechtssicher aufstellen. Wir haben dem Senat und der Schulbehörde immer ein stufenweises Vorgehen empfohlen, auch für die weiteren Lockerungsschritte: zunächst Grundschule, dann Sek I , dann Sek II, um die Entwicklungen kritisch im Auge behalten und die Prüfungen gewährleisten zu können. In vielen Situationen wird das freiwillige Tragen von Masken aber weiterhin sinnvoll sein“ , so Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.
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