Das Hamburger Schulgesetz setzt erfreulicherweise das Recht auf schulische Bildung konsequent um – auch für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus. So heißt es in § 37 HmbSG: „Wer in der Freien und Hansestadt Hamburg seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Hamburg zum Schulbesuch verpflichtet.“ Schulpflicht gilt für 11 Schuljahre und endet mit dem 18. Lebensjahr. Dennoch gibt es in der praktischen Realisierung dieses Rechts in Hamburg nicht selten Probleme. Kinder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus oder KInder im Asylverfahren haben Schwierigkeiten, überhaupt einen Schulplatz zu finden oder müssen zum Teil sehr weite Wege auf sich nehmen. Das für die Verteilung der SchülerInnen zuständige Schulinformationszentrum SIZ ist überbelastet.
Über diese Probleme wollen wir bei unserer Veranstaltung mit der zuständigen Schulbehörde (Gast ist Amtsleiter Thorsten Altenburg-Hack), mit Betroffenen, mit Eltern und PädagogInnen reden und ausloten, welche Spielräume die Stadt Hamburg besser nutzen könnte um das Menschenrecht auf Bildung besser umzusetzen. Dabei wollen wir auch den „Hamburger Appell“ der GEW vorstellen (https://www.gew-hamburg.de/mitmachen/aktionen/hamburger-appell-unterschr...), der unter anderem eine sichere Aufenthaltsperspektive für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Bildungsganges fordert.
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