Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) – im Folgenden: DSGVO – begründet neben anderen Landesgesetzen auch Anpassungsbedarf im Schulrecht, insbesondere hinsichtlich der Vorschriften zur Schüleraktenführung sowie weiterer bereichsspezifischer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG).
Die Lehrerkammer hat hierzu Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich im Anhang.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter https://lehrerkammer.hamburg.de/
Foto: Lehrerkammer Hamburg
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