Von Brückenangeboten bis zur Niederlassungserlaubnis: Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht ist kompliziert. Die GEW hat ein ABC zusammengestellt, das eine erste Orientierung geben soll. Ein Fokus liegt auf Kitas und Betreuung.
Was regelt das Asylbewerberleistungsgesetz? Was ist eine Fiktionsbescheinigung? Wozu dient der sogenannte Königsteiner Schlüssel? Wer gilt als Negativstaater? Und gibt es Zugangsvoraussetzungen zur Kindertagesbetreuung? Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht ist komplex. Mit der neuen Broschüre "ABC des Asyl- und Aufenthaltsrechts" mit einem Fokus auf Kindertagesstätten und Kindertagespflege kann die GEW keine Rechtsberatung ersetzen, aber erste Fragen klären und Orientierung geben.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Ende Juli 2016 rund 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland aufhielten. Davon sind 46.000 jünger als drei Jahre, 55.500 Kinder sind zwischen drei und fünf Jahre alt. Um möglicherweise dauerhaft in Deutschland bleiben zu können, müssen sie ein asyl- und aufenthaltsrechtliches Verfahren durchlaufen. In dieser Zeit haben Kinder bereits einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Ab wann sie eine Schule besuchen dürfen, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt und wird vor Ort mitunter flexibel gehandhabt.
Pädagogisch Beschäftigte sind in ihrer täglichen Praxis vielfach mit Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht und zu Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts konfrontiert. Die neue "ABC"-Broschüre der GEW, die zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut München und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht entstanden ist, soll sie dabei unterstützen.
Foto: GEW Hauptvorstand