Seit 2015 kämpft die GEW Hamburg verstärkt dafür, alle Grund-und Mittelstufenlehrkräfte, die eine vollständige Lehrerausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen haben, wie alle anderen Lehrkräfte nach A13 Z bzw. E13 zu bezahlen. Die Grund- und Mittelstufenlehrkräfte sind in Hamburg derzeit schlechter gestellt und werden nur nach A12 bzw. E11 bezahlt. „Wir haben Unterschriften gesammelt, Protestbriefe geschrieben, Protestaktionen durchgeführt und mit der Schulbehörde viele Gespräche geführt“, so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg. „Einziges Argument der BSB, diese Gerechtigkeitslücke nicht zu schließen, war: es sei kein Geld dafür da.“
Nun liegt ein von der GEW beauftragtes Rechtsgutachten mit dem Titel „Die rechtliche Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrerinnen und Lehrer nach dem Laufbahn- und Besoldungsrecht der Länder Bremen und Hamburg aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive“ von Prof. Dr. jur. Ralf Brinktrine von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vor.
„Dieses Gutachten besagt, dass die schlechtere Bezahlung der Grund- und Mittelstufenlehrkräfte in Hamburg nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist!“, fasst Bensinger-Stolze zusammen: „Wir fordern die Stadt Hamburg auf, sofort alle Grund-und Mittelstufenlehrkräfte nach A13 Z bzw. E13 zu bezahlen und werden dafür alle notwendigen rechtlichen und politischen Schritte einleiten!“
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