VOrM (Vertretungs- und Organisationsmittel) soll die Schulen in den Stand versetzen durch geeignete Maßnahmen Unterrichtsausfall zu minimieren. Die wichtigsten sind Mehrarbeit (Überstunden), die Aufstockung von Teilzeitbeschäftigten, der Einsatz von Referendaren und die Einstellung von befristeten (Teilzeit)Kräften.
Daraus entstehen etliche Mitbestimmungsfälle. Die wichtigsten sind:
- Mitbestimmung bei der Vergabe von Mehrarbeit und Überstunden (§87 Absatz 1 Nr. 1)
- Mitbestimmung bei Einstellungen (§ 88 Absatz 1 Nr. 2)
- Mitbestimmung bei der Eingruppierung und Stufenzuordnung (§ 88 Absatz 1 Nr. 4)
Die Eingruppierung von Lehrkräften ohne klassische Lehrerausbildung ist oft umstritten (Nichterfüller). Außerdem ist die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen bei der Stufenzuordnung nach dem TV – L nicht immer einfach. Schulleitungen neigen dazu, Personalräte in diesen Fällen um eine schnelle Zustimmung zu bitten. Für eine eingehende Prüfung der Sachverhalte bleibt dann meist keine Zeit.
Eigene Beispiele aus der täglichen Praxis sind willkommen und können im Seminar besprochen werden.