Nach 6 Wochen Erkrankung im Jahr bietet die Hansestadt ihren Beschäftigten ein BEM an.
Welches sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundesteilhabegesetz, Sozialgesetzbuch IX, § 167?
Zusätzlich hat Hamburg eine § 93- Regelung mit dem DGB abgeschlossen.
Welches sind die Vorgaben aus dieser Vereinbarung?
Ganz konkret:
Wie läuft ein BEM- Verfahren ab?
Was hat der Schulpersonalrat in diesem Kontext für Aufgaben?
Wie werden BEM-Gespräche geführt? Wie begleitet ein Schulpersonalrat dieses Gespräch?
In diesem Seminar haben wir Gäste:
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