Bitte nutzen Sie für Anmeldungen zu den Seminaren das online-Formular, das Sie unter jedem Seminar finden.
Beurlaubung für die Seminare beantragt bitte bei eurer Dienststelle; der Urlaub wird gewährt nach der Richtlinie Nr. 6 über die Bewilligung von Sonderurlaub (HmbSUrlR) zur Teilnahme an Bildungs-und sonstigen Veranstaltungen, Ziff. 1 b.
Die Seminare werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezuschusst. Wir müssen hohe Ausfallkosten beim Tagungshaus zahlen, wenn wir kurzfristig Teilnahmeplätze absagen. Deshalb müssen wir von unseren Teilnehmenden bei einer Absage später als 14 Tage vor Beginn des Seminars eine Ausfallgebühr in Höhe der Eigenbeteiligung berechnen.