Hier veröffentlichen wir in der Reihenfolge des Eingangsdatums wichtige Infos für die Weiterbildung.
Wir freuen uns auch über eure Hinweise. Gern per Mail an zunker@gew-hamburg.de
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03.12.21
Ampelkoalitionsvertrag, drei wichtige Passagen:
- „Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer
einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht.“ (S. 71) - „Für eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration werden wir die auf den Integrationskursen aufbauenden Berufssprachkurse stärker fördern und die Mittel verstetigen.“ (S. 139)
- „Mit einem Förderprogramm für Volkshochschulen und andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen investieren wir in digitale Infrastruktur. Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte
Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten. Wir werden Angebote zur Alphabetisierung ausbauen. (S. 97f)
Quelle: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/pdf-zum-download-koalitionsvertrag-2021-2025/27830022.html
Dass diese Passagen konkretisiert und umgesetzt werden, müssen wir in den kommenden Monaten in die Öffentlichkeit bringen.
Ausführlichere Infos aus dem Ampelkoalitionsvertrag mit Bezug auf die Weiterbildung gibt es in unserem Downloadbereich.
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Der Rat der Weiterbildung hat sein Forderungspapier zur Bundestagswahl 2021 vorgelegt. Er fordert dort:
Eine Gesellschaft der Vielfalt, die sich durch die Digitalisierung in einem grundlegenden Wandel befindet und deren Zusammenhalt gefährdet ist, benötigt eine zukunftsfeste Weiterbildung. Damit die Einrichtungen der Vierten Säule des Bildungssystems diese Herausforderungen bewältigen können, fordern die im Rat der Weiterbildung zusammengeschlossenen Organisationen:
- eine bundesweite strukturelle Verankerung und angemessene finanzielle Ausstattung der Strukturen und Angebote der Weiterbildung,
- die Anerkennung aller Bereiche der Weiterbildung als gleichwertig und deren Berücksichtigung in der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) sowie
- eine bundesweite digitale Weiterbildungsoffensive.
Der vollständigen Text befindet sich im Download-Bereich.
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23./24.09.21:
GEW- Herbstakademie 2021
Gute Arbeit in der Erwachsenenbildung- Nationale Weiterbildungsstrategie – Wie weiter?
Im Hybridformat an der FernUniversität Hagen
Anmeldeschluss für die Online-Teilnahme: 15.09.21
Die TOPS und Themen sowie der Anmeldebutton:
https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/herbstakademie-2021/
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02.09.21
Wahlprüfsteine des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte beantwortet von
Mit freundlicher Genehmigung des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte
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31.08.21
Digitale Podiumsdiskussion von ver.di und BBB „Zwischen Qualitätsanspruch und prekären Beschäftigungsverhältnissen – wie weiter in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung?“
Mit MdBs von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP zu den Vorhaben für die kommende Legislaturperiode:
Protokoll siehe Downloadbox
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13.08.21
Auszug aus den offiziellen Wahlprogrammen der Bundestagsparteien/ Synopse zu Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung
Zusammenstellung: GEW Hamburg
siehe Download-Box
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12.08.21
Additive Zusatzqualifizierung BSK: Frist verlängert
"Um den pandemiebedingten Herausforderungen zu begegnen und Lehrkräften auch im Jahr 2022 einen möglichst reibungslosen Übergang zur regulären Unterrichtstätigkeit gemäß § 18 Abs.5 DeuFöV zu ermöglichen und um die Durchführung aller ab 01.01.2022 geplanten BSK sicherzustellen, verlängert das BAMF hiermit im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit für Lehrkräfte, auch ohne eine erweiterte Zulassung nach § 18 Abs. 5 DeuFöV in Berufssprachkursen zu unterrichten, bis zum 30.06.2022."
Auszug aus Trägerrundschreiben 10/21 des BAMF:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Rundschreiben/2021/210812-traegerrundschreiben-10-21.html;jsessionid=F666F9E1B95FC696113974A408C7932C.internet531
Es bleibt aus gewerkschaftlicher Sicht die grundsätzliche Kritik an der Umsetzung der BSK:
„Problematisch ist, dass keine verkürzte Variante der Zusatzqualifizierung vorgesehen ist, die die Vorkenntnisse und Kompetenzen erfahrener Lehrkräfte in den Berufssprachkursen als besondere Lernvoraussetzung berücksichtigt.“ (Ansgar Klinger). Weiterlesen hier:
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