Tarif und Besoldung

Beamtenpolitik in der GEW-Hamburg
Verbeamtet sein und Gewerkschaftsmitglied – macht das Sinn?

Na klar! Und warum?

Als Beamt*in sind Deine gesamten Arbeitsbedingungen per Gesetz geregelt. Das Bundesrecht setzt dabei mit dem Beamtenstatusgesetz nur einen sehr groben Rahmen. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist Hamburg als Landesgesetzgeber für das Beamtenrecht seiner Landesbeamt*innen allein verantwortlich. Das betrifft alle Bereiche, von der Ernennung über die Besoldung, die Dienstzeit, die Beurteilung, das Disziplinarrecht und vieles mehr. Eben ALLES, was im Dienstverhältnis zu regeln ist.

Wenn es Gesetze gibt, was kann die GEW denn machen?

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder. Das geschieht regelhaft folgendermaßen: Bei jedem Gesetz, das die Arbeitsbedingungen der Beamt*innen betrifft, werden die beamtenpolitischen Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, DGB und dbb in einem formellen Beteiligungsverfahren einbezogen. Die GEW als Mitgliedsgewerkschaft im DGB erhält damit Zugang zu den Gesetzesentwürfen, beteiligt sich aktiv an der entsprechenden Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf und erhält Gelegenheit, sich in einem Beteiligungsgespräch mit der obersten Dienstbehörde, dem Personalamt, über den Entwurf zu sprechen, Bedenken zu äußern und Alternativen einzubringen. Natürlich informieren wir unsere Mitglieder über die Gesetzespläne. Manchmal entsteht hierüber auch öffentlicher Druck. Ohne die Beteiligung der Gewerkschaften würden die gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen der Beamt*innen daher in jedem Fall übler ausfallen als mit.

Aber auf die Höhe der Besoldung hat die GEW doch gar keinen Einfluss!

Das stimmt so nicht. Die Besoldung ist abhängig von der Höhe der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst. Die Hamburgische Beamtenbesoldung also vom Tarifabschluss der Landesbeschäftigten (TV-L). Zum einen sorgen die Gewerkschaften mit den tarifbeschäftigten Beschäftigten im Arbeitskampf für einen guten Tarifabschluss. Zum anderen wird dieser nicht automatisch auf die Beamt*innen übertragen. Benötigt wird ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Das muss allerdings nicht notwendigerweise den Tarifabschluss 1:1 abbilden. Dass dies in Hamburg in dieser Form geschieht, ist ein Erfolg der beständigen Arbeit der Gewerkschaften. Immer wieder fordern wir die Tarifgarantie beim Dienstherren ein. Grundsätzlich achten wir im Gesetzgebungsverfahren auf die Amtsangemessenheit der Alimentation und auf Aspekte, die aufgrund der unterschiedlichen Statusgruppen für Beamt*innen einer besonderen Betrachtung bedürfen. Dies sind z.B. die Höhe der Versorgungsbezüge und die Höhe bestimmter Zulagen. Nur aufgrund der Intervention der Gewerkschaften wurden letztere ebenso wie die Anwärterbezüge, also das Gehalt der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in 2024 überproportional erhöht.

Das klingt schon mal nicht schlecht – und was macht die GEW sonst noch?

Die GEW Hamburg setzt sich dafür ein, dass die Beamt*innen auch im Ruhestand gut versorgt sind. Die Schere zwischen aktiven Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen darf nicht weiter auseinandergehen. Deshalb fordern wir die ersatzlose Streichung der Abzüge von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen im Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes. Außerdem muss die nur bis 2025 gezahlte Angleichungszulage entfristet und in die Besoldungstabelle eingebaut werden.

Im Fokus haben wir außerdem die Beihilfe. Wir führen dazu regelmäßig Gespräche mit dem Personalamt und dem Zentrum für Personaldienste (ZPD). Wir organisieren Informationsveranstaltungen, regen Innovationen und Verbesserungen in der Beihilfebearbeitung an und engagieren uns gegen Kürzungsvorhaben.

Darüber hinaus beschäftigt sich die GEW als Gesamtorganisation auf Bundesebene mit übergeordneten beamtenpolitischen Fragen. So werden beispielsweise Übersichten der einzelnen Landesbesoldungen erstellt, Gesetzesvorhaben der Länder und des Bundes miteinander verglichen und analysiert und strategische Ziele für die Zukunft entwickelt.

Und wenn ich persönlich Rat und Hilfe brauche? Bekomme ich rechtliche Unterstützung?

Natürlich beraten wir unsere verbeamteten Mitglieder zu allen Fragen rund um das Dienstverhältnis. Oft geht es um Teilzeitwünsche, Fragen zum Ländertausch, Versetzungen, natürlich die Besoldung, die Arbeitszeit, Disziplinarmaßnahmen und vieles mehr.

Bei rechtlichen Fragen kannst du dich hier als GEW-Mitglied an die Rechtsreferent*innen der GEW-Rechtsberatung wenden.

Birgit Rettmer
Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik

Unsere neuesten Meldungen zu Tarif und Besoldung sind unten aufgeführt, weitere sind auf den Themenseiten zu finden.

Informationen zur neuen Besoldung / Eingruppierung A 13 / E13 mit Stand Mai 2023 finden sich hier - die letzte Stufe der Aufwertung der Grund- und Sek I - Lehrkräfte startet im August 2023.

Eine Übersicht der Entgelttabellen nach Abschluss der Tarifrunde TV-L 2023 findest du unter:

Entgelttabellen für die Beschäftigten der Bundesländer (TV-L):  https://www.gew.de/mehr/entgelttabellen-1 

Entgelttabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L): https://www.gew.de/mehr/entgelttabellen

Weitere aktuelle Tarif- und Besoldungstabellen finden sich weiter unten auf dieser Seite im Downloadbereich.

Wer es genau wissen will: Was ist ein Tarifvertrag, für wen gilt er, wer verhandelt, wie laufen die Verhandlungen ab und wie können Gewerkschaften ihre Forderungen durchsetzen? Viel Wissenswertes rund um Tarifverhandlungen und -verträge enthält eine kompakte GEW-Broschüre.

Alle Infos zu Tarif finden sich sich auf der Homepage der Bundes-GEW.

Aktuelle Meldungen zu Tarif und Besoldung