GEW-Mitglieder haben satzungsgemäß Anspruch auf Rechtsschutz in allen berufsbezogenen Fragen. Wichtig ist: GEW-Mitglieder müssen bei einem Rechtsfall vor Einschaltung eines Anwalts eine Rechtsschutzzusage einholen. Rechtsverfahren im Arbeits- und Sozialrecht werden grundsätzlich von der DGB-Rechtsstelle vertreten. In eiligen Fällen kann eine vorläufige Rechtsschutzzusage auch telefonisch erteilt werden.
Für die Gewährung des Rechtsschutzes ist der Leiter der Landesrechtsstelle der GEW, Kollege Uwe Mertens, Dreistücken 21, 22297 Hamburg, Tel. 040 - 511 65 11, zuständig.
Bei rechtlichen oder tariflichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Referenten der GEW, Andreas Hamm. Tel: 040 - 41 46 33 18, FAX: 040 - 44 08 77, E-Mail: hamm [at] gew-hamburg [dot] de
Mitarbeiterin in der GEW-Geschäftsstelle im Bereich Rechtsschutzsekretariat: Annette Meents, Tel.: 040 - 41 46 33 22, FAX 040 - 44 08 77, E-Mail: meents [at] gew-hamburg [dot] de. Bei ihr können Sie auch das Antragsformular auf Rechtsschutz sowie die Rechtsschutz-Richtlinien der GEW anfordern.
Bei Unklarheiten und im Zweifelsfall ist in jedem Fall eine Nachfrage in der GEW-Geschäftsstelle empfehlenswert.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über Ihre Rechtsvertretung trifft Ihre zuständige GEW-Rechtsschutzstelle.
Lesen Sie die Entscheidung Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle sorgfältig. Sie sagt insbesondere, was jetzt unternommen werden soll, z. B. welcher Rechtszug verfolgt wird. Auch wird in der Zusage die Rechtsvertretung benannt, die mit der Wahrnehmung Ihrer Rechtssache beauftragt wird.
Ihre Rechtsvertretung wird Ihnen ihre Einschätzung über die Aussichten Ihrer Sache mitteilen. Treffen Sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle keine Honorarvereinbarungen mit Ihrer Rechtsvertretung und leisten Sie auch keine Vorschusszahlungen. Ihre Rechtsvertretung wird Sie fortlaufend über den Gang des Verfahrens informieren. Bitte senden Sie Kopien sämtlichen Schriftwechsels an Ihre GEW-Rechtsschutzstelle.
Wird ein Rechtsschutzfall gemäß den Richtlinien der GEW abgewickelt, so entstehen dem Mitglied keine Kosten. Der Rechtsschutz der GEW deckt alle in einem Verfahren entstehenden Kosten ab. Gerichtskosten müssen vorab selbst überwiesen werden, weil diese sehr kurze Zahlungsfristen haben, die von der GEW nicht immer eingehalten werden können. Nach Vorlage der Quittung werden die Kosten möglichst bald von der GEW erstattet. Reichen Sie alle eingehenden Rechnungen und Überweisungsbelege sofort ein, damit sie geprüft und fristgerecht bezahlt bzw. erstattet werden können.
Sollte Ihre Sache negativ für Sie ausgegangen sein, besprechen Sie mit Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle und Ihrer Rechtsvertretung, ob der Gang in den nächsten Rechtszug (z. B. Berufung) sinnvoll ist. Für jeden neuen Rechtszug müssen Sie erneut einen Rechtsschutzantrag stellen. Dies müssen Sie auch tun, wenn die Gegenseite die nächste Instanz anruft. Das weitere Vorgehen entspricht dem bereits genannten Verlauf.
Alle Mitglieder sind im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den der GEW-Landesverband Hamburg mit der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG abgeschlossen hat, versichert. Sie müssen allerdings mindestens 3 Monate der GEW oder (vor Übertritt) einer anderen DGB-Gewerkschaft angehört und während dieser Zeit den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben. Unter den Versicherungsschutz fällt die gesamte dienstliche Tätigkeit, also: Unterricht, Vorlesung, Betreuung oder sonstige schulische oder dienstliche Veranstaltungen sowie Sport- und Experimentalunterricht am Dienstort.
Wichtig: Unter den GEW-Versicherungsschutz fällt auch der Verlust von Dienstschlüsseln. Im Schadensfall wenden Sie sich an Ihre GEW-Rechtsschutzstelle, von der Sie das entsprechende Antragsformular erhalten und die es nach Rücksendung auch an die Volksfürsorge Sachversicherung AG weiterleitet. Von dort erhalten Sie dann Nachricht. Auch hier gilt: Nehmen Sie keine rechtsverbindlichen Handlungen vor, indem Sie Zahlungsvereinbarungen treffen oder Reparaturaufträge erteilen. Leiten Sie Anspruchsschreiben, Rechnungen und dergleichen unmittelbar an die Berufshaftpflichtversicherung weiter.
Recht haben und Recht bekommen Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden, zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen. In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, d. h. die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt.