GEW
Ausgabe:
Rechtskräftiges urteil über Zusatzversorgung – zu Gunsten der Angestellten
Die Zeit des im hamburger Schuldienst abgeleisteten Referendariats muss bei der Berechnung der Zusatzversorgung für angestellte Lehrer_innen berücksichtigt werden, auch wenn zwischen Ende des Referendariats und der Anstellung im hamburgischen Schuldienst einige Wochen, im konkreten Fall 19 Tage, lagen.
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Volker Erhardt
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