Friedensforschung - Zivilklauselkongress

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Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens 24.-26.10.: Bundesweiter Zivilklauselkongress in Hamburg

Zivilklauseln sind Selbstverplichtungen von wissenschaftlichen Einrichtungen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen, zu lehren und zu arbeiten. Die ersten Zivilklauseln wurden von den Alliierten nach der Befreiung vom Faschismus für politisch brisante Einrichtungen eingeführt. An der TU Berlin galt ein Verbot rüstungsrelevanter Forschung und Lehre als Konsequenz aus der Beteiligung der TH Charlottenburg an Nazi-Verbrechen und im Zusammenhang mit dem Vier-Mächte-Status der Stadt. Am Forschungszentrum in Karlsruhe wurde eine Zivilklausel im Jahr 1956 eingeführt, um die Entwicklung von Kernwaffen zu verhindern, bei gleichzeitiger ziviler Reaktorforschung.

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JOCHEN RASCH
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