Neben einem Gesamtpaket von insgesamt 6 Prozent Einkommensplus, der Stufe 6 auch für die Entgeltgruppe 9 und höher sowie Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder steht auch die Übertragung des Ergebnisses der laufenden Tarifverhandlungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger auf der Forderungsliste. Die Zusage von Olaf Scholz, das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen gilt nach wie vor. Das heißt: je mehr Beschäftigte auf der Straße sind, je erfolgreicher die Streiks, desto besser das Ergebnis für alle!
Nach derzeitiger Rechtsprechung dürfen Beamtinnen und Beamte jedoch nicht streiken, sondern nur ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen. Zwar setzt sich die GEW dafür ein, das Menschenrecht auf Streik auch für beamtete Lehrkräfte in Deutschland durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht wird aber erst im Laufe des Jahres darüber entscheiden. Selbst an Streiks teilnehmen sollten Beamtinnen und Beamte unbedingt nur dann, wenn die GEW sie ausdrücklich dazu aufruft. Auch ohne selbst zu streiken hast du einige Möglichkeiten, wie du als Beamte oder Beamter jetzt bei den Warnstreiks helfen kannst:
Zur Streikkundgebung gehen!
Jeder Warnstreik mündet in eine öffentliche Streikkundgebung. An dieser kann jede Person teilnehmen – auch beamtete Lehrerinnen und Lehrer, wenn die Streikkundgebung außerhalb der Unterrichts- bzw. Präsenzverpflichtung an der Schule stattfindet. Auch Versorgungsempfängerinnen und -empfänger können zu den Kundgebungen gehen: sie werden nicht durch Stundenpläne daran gehindert. Je mehr Personen an Streikkundgebungen teilnehmen, desto größer wird das öffentliche Echo und desto mehr Druck kann die GEW bei den Tarifverhandlungen machen.
Vertretung verweigern!
Wenn die GEW ihre angestellten Mitglieder zum Streik aufruft, fallen sie für die Unterrichtsplanung in der Schule aus. Damit der Streik nicht an Bedeutung verliert, können Beamtinnen und Beamte die Vertretung der streikenden Lehrerinnen und Lehrer verweigern. Zeige dich solidarisch und sprich ganz offen im Kollegium und gegenüber der Schulleitung an, dass streikende Kolleginnen und Kollegen nicht vertreten werden müssen. Es ist sogar höchstrichterlich verboten, Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher einzusetzen!
Beamteneinsatz zum Streikbruch ist rechtswidrig
Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ist verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat schon 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ordnet ein Schulleiter an, dass der/die Beamte/Beamtin Vertretungsunterricht für einen streikenden Kollegen geben soll, ist dies nicht zulässig. Beamtinnen und Beamte, denen eine entsprechende Vertretungstätigkeit zugewiesen wurde, können ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung geltend machen. Das nennt man Remonstration. Das gilt natürlich auch für Schulleiterinnen und Schulleiter, wenn sie eine entsprechende Anordnung der vorgesetzten Dienststelle bekommen.
Streikende Kolleginnen und Kollegen verteidigen!
Die angestellten Lehrerinnen, Erzieher, Therapeutinnen und Sozialpädagogen und weitere Beschäftigte Deiner Schule streiken, der Unterricht fällt aus, die Schulkonferenz kann nicht tagen, die Eltern bekommen keinen Termin für ein Gespräch: ein Streik kann einige Konsequenzen im Schulablauf nach sich ziehen. Da kommt es schnell zu Ärger und Vorwürfen von Eltern oder der Schulleitung. Lasse deine angestellten Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen, sondern unterstütze sie gegen Vorwürfe von Eltern, der Öffentlichkeit oder der Schulleitung!
Solidaritätsadressen schreiben!
Auch wenn es Dir und Deinen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen aufgrund der zeitlichen Lage nicht möglich ist, an einer Kundgebung teilzunehmen, hilft es den Streikenden, wenn ihr an Eurer Schule eine Solidaritätsbekundung verfasst. Die Unterstützung macht Mut und zeigt, dass sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Fragen der verbesserten Bezahlung nicht gegeneinander ausspielen lassen.
Frage die GEW Hamburg!
Die GEW Hamburg ruft ihre Mitglieder direkt zum Streik auf. Wenn du helfen willst, frage einfach bei uns nach, wie du dich einbringen kannst. Neben den hier genannten Vorschlägen hast du viele weitere Möglichkeiten, dich während eines Streiks zu engagieren.