Die Schulbehörde plant verschiedene, teils weitreichende Änderungsvorhaben am Hamburger Schulgesetz. So werden u.a. Maßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ins Gesetz aufgenommen.
„Die Behörde schafft die Rechtsgrundlage für die bereits bestehenden Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK). Die GEW begrüßt dies, sieht jedoch die Gefahr, dass ein dritter Schulstrang „MigrantInnenschule“ entstehen könnte. Daher fordert die GEW, dass für jede Schülerin und für jeden Schüler, die/der in eine IVK kommt, ein Platz in einer Regelklasse freigehalten wird. Zweitens beschränkt die Behörde die freie Schulwahl für Flüchtlinge in öffentlicher Unterbringung mit dem Ziel, die schulpflichtigen Flüchtlinge gleichmäßig auf die Schulen der Stadt verteilen zu können. Einerseits begrüßt die GEW diese Regelung, da sie eine gleichmäßige Verteilung auf alle Stadtteile sowie eine gleichmäßige Verteilung auf alle Schulen, auch die Gymnasien, fordert. Andererseits bedarf diese Einschränkung des Elternwillens klarer Regelungen und transparenter Verfahren. Drittens sollen in Zukunft die Kompetenzen von zugewanderten Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Dies begrüßt die GEW ausdrücklich und fordert, höhere Bildungsabschlüsse auch für schulische Quereinsteiger aus anderen Kulturen zu ermöglichen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
In einem weiteren langen und neuen Paragraphen schafft die Behörde die Möglichkeit, SchülerInnen zur Nutzung digitaler Medien verpflichten zu können. Im Hintergrund steht die Entwicklung eines eigenen Schulportals („Eduport“), mit dem pädagogisch angeleitete Mediennutzung und -erziehung stattfinden soll. Das ist positiv, doch steckt der Teufel im Detail.
„Weil so vieles noch im Unklaren ist, müssen dringend Ausführungsbestimmungen her, wie z. B. eine Richtlinie zur Verwendung von Privatgeräten im schulischen Kontext oder Empfehlungen zu sozialverträglichen Softwareempfehlungen. Außerdem müssen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ausreichend Geräte zur Verfügung gestellt werden bzw. die Kosten für die entsprechenden Geräte übernommen werden. Wenn IT an Schulen verankert wird, kann dies unabhängig von monopolartigen Software-Anbietern wie Microsoft oder Apple geschehen. Als Betriebssystem ist Linux einsetzbar, sowie weitere Open-Source-Software“, so Bensinger-Stolze abschließend.
Die vollständige Stellungnahme befindet sich im Anhang.
Bild: Thorben Wengert / www.pixelio.de