Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Beschäftigten des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals (PTF) unter Arbeitsbedingungen arbeiten, die es ihnen ermöglichen, ihre jeweiligen fachspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bestmöglich einzubringen, um damit zu einer gelingenden Schulkarriere der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen beizutragen. Nun wurde in einem Mitbestimmungsverfahren durch die Einigungsstelle der Wortlaut einer neuen Dienstzeitregelung (DZR) entschieden. Die wesentlichen Punkte:
- Die Wochenarbeitszeit bleibt gegenüber der alten DZR unverändert.
- Wird Bildungsurlaub genommen, verringert sich die erhöhte Wochenarbeitszeit entsprechend.
- Bezüglich der täglichen Arbeitszeit wird zwischen der Einsatzplanung in der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr und der Betreuung in den Randzeiten zwischen 6 und 8 sowie 16 und 18 Uhr differenziert. Einsatz- sowie Urlaubsplanung unterliegen der Mitbestimmung durch den schulischen Personalrat.
- Bei Einsatz in den Schulferien kann ein Teil des Erholungsurlaubs außerhalb der Ferien genommen werden.
Die wesentlichsten Veränderungen in der Dienstzeit, die sich vor allem auf die Inhalte und Qualität der pädagogischen Arbeit auswirken, will die BSB allerdings ohne personalrätliche Beteiligung und fachliche Expertise als Anweisung durchsetzen. Dieses Vorgehen kritisiert die GEW scharf.
„Wir danken dem Gesamtpersonalrat, der in enger Abstimmung mit uns bei allen Tatbeständen, die der Mitbestimmung unterliegen, Verbesserungen durchsetzen oder Verschlechterungen verhindern konnte. Endlich ist jetzt anerkannt, dass die Arbeit des pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals während der Unterrichtswochen und in den Ferien gleichwertig ist. Damit ist klar: In Absprache mit der Dienststelle kann Urlaub auch außerhalb der Ferien genommen werden. Ebenso konnten unsere Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat die generelle Öffnung der Arbeitszeit vor 8 und nach 16 Uhr verhindern“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
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