Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder 2021 liegt nun bereits neun Monate zurück. Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zur Übertragung des linearen Tarifergebnisses auf die verbeamteten Kolleg*innen ist bislang noch nicht verabschiedet worden.
Während die Bürgerschaft sich bei der als Coronaprämie etikettierten Einmalzahlung beeilen musste, um von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bis 31. März 2022 zu profitieren, greift die lineare Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent erst ab dem 1. Dezember 2022.