Service - Mütterpension

GEW
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Derzeitige Rechtslage erfordert Antrag auf Anerkennung

In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist ab 01.07.2014 die Mütterrente für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, verdoppelt worden. Wurden bisher 12 Monate je Kind als Kindererziehungszeit (KEZ)* bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, sind es jetzt 24 Monate. Dadurch steigt der Rentenanspruch je Kind von zurzeit monatlich 28,61 € auf 57,22 €, jährlich steigend.

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GERHARD BRAUER
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