Arbeitszeit 3 - Urteil in Niedersachsen

Bildungspolitik

Gericht kippt Mehrarbeit

Niedersachsen muss zusätzliche Stellen an Gymnasien finanzieren

Presserklärung der GEW-Niedersachsen  (9. Juni 2015)

 

Erhöhung der Pflichtstunden in Niedersachsen verfassungswidrig – Folgen für Hamburg?

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in dieser Woche entschieden,
dass etliche der Arbeitszeitänderungen für Gymnasiallehrkräfte in
Niedersachsen verfassungswidrig sind. Das Urteil liegt naturgemäß noch
nicht ausformuliert vor. Soweit man der Presse entnehmen konnte, ging es
in erster Linie um die Erhöhung der Pflichtstunden für Gymnasiallehrkräfte
um eine Unterrichtsstunde und die Entlastung von Schulleitungen.

ANDREAS HAMM
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