Inklusion - Kleinliche Regelung

Zieldifferent ohne Benachteiligung

Das Recht auf Wiederholung der Jahrgangsstufe gilt nur in Ausnahmefällen für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Stephan Stöcker
Ulrich Meister
Fachgruppe Sonderpädagogik & Inklusion