Zieldifferent ohne Benachteiligung
Ausgabe:
Das Recht auf Wiederholung der Jahrgangsstufe gilt nur in Ausnahmefällen für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Stephan Stöcker
Ulrich Meister
Fachgruppe Sonderpädagogik & Inklusion
Anhang | Größe |
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bildungspolitik_inklusion_03-04-2021.pdf | 116.35 KB |