Die GEW und ver.di begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das einen Antrag von zwanzig Weiterbildungsunternehmen abgewiesen hat, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. „Der Beschluss des LAG Berlin schafft für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung Rechtssicherheit. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten“, sagte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Tarif / Besoldung
„Begeisterung sieht anders aus“, urteilte der GEW-Sprecher der Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfe Jens Kastner als die Auszählung beendet war. „Viele Kolleginnen und Kollegen hatten für eine echte Aufwertung ihres Berufes gekämpft und die ist nicht erreicht worden.“
Grundsätzlich sollte vor der Beratung durch die GEW das Auskunftsersuchen an das Personalsachgebiet (Anlage B des BSB Schreibens „Neue Entgeltordnung Lehrkräfte“) erfolgt sein. Um eine möglichst genaue Einschätzung abgeben zu können, benötigen wir:
Hamburg, Bremen, Kiel – "Sorgen Sie für gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Trauen Sie sich diesen sozialdemokratischen Grundsatz endlich auch für Lehrerinnen und Lehrer umzusetzen!“ Mit diesem gemeinsamen Appell wenden sich die GEW-Landesvorsitzenden aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an ihre Landesregierungen.
Die Hamburger GEW bedankt sich bei der Hamburger Ver.di-Tarifverhandlungsführerin Hilke Stein für die erfolgreiche Verhandlung. Das bundesweite Tarifergebnis auf die Hamburger Besonderheiten so zu übertragen, war kein Selbstgänger.
Die bundesweite Tarifauseinandersetzung hat mit dem Ergebnis der Urabstimmung ihr Ende gefunden. Rückwirkend ab dem 01.07.2015 treten die erreichten Verbesserungen in Kraft. Mit dem Tarifabschluss ist die geforderte Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes nicht erreicht worden; bestenfalls ist hiermit der erste Schritt in Richtung Aufwertung erfolgt. Wir alle gemeinsam müssen uns nun in den nächsten fünf Jahren für die echte Aufwertung positionieren, da dieser Tarifabschluss über die Entgeltordnung SuE bis 2020 gilt.
Ende September hat die Hamburger Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt übertragen. Die Zahlung wird damit aller Voraussicht nach mit den Novemberbezügen erfolgen .
Zur Erinnerung:
Die Bezüge steigen zunächst rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9 Prozent.
Zum 1. März 2016 steigen die Bezüge erneut um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.
in den vergangenen Wochen habt Ihr mit viel Engagement Unterschriften gegen die Erhöhung des Eigenbeitrags bei der Zusatzversorgung und gegen die verlängerte Versorgungsrücklage für Beamtinnen und Beamte gesammelt. Auch Dank Eurer Unterstützung haben die Gewerkschaften insgesamt fast 12.000 Unterschriften zusammengetragen, die wir nun dem Bürgermeister übergeben werden.
Die GEW unterstützt daher den ver.di Aufruf zur Kundgebung am 26.10.2015 um 16.00 Uhr auf dem Rathausmarkt und läd euch hiermit unterstützenden Kundgebung ein.
Als „tragfähigen Kompromiss“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Verständigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in der neunten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) bezeichnet. Die GEW-Verhandlungskommission empfiehlt den Gremien und Mitgliedern, das Ergebnis anzunehmen. Die GEW-Gremien werden jetzt über die Einleitung einer Urabstimmung entscheiden.
Die Verhandlungen in der Tarifauseinandersetzung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) werden am 28. und 29. September in Hannover fortgesetzt. Das teilte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag in Frankfurt a.M. mit. An diesen Tagen werde es lokale Aktivitäten geben, kündigte die GEW an. Vor Ort solle noch einmal auf das Anliegen der Beschäftigten aufmerksam gemacht werden, die eine deutliche Aufwertung des gesamten SuE-Berufsfeldes verlangen.
Trotz der Senatsentscheidung zur Erhöhung des Eigenbeitrags in der Zusatzversorgung und seinem Entschluss, dies wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, lassen wir nicht locker und zeigen unsere Empörung über diese unnötige Einkommenskürzung. Damit wir unser Ziel erreichen und gemeinsam mit ver.di bis Ende September 10.000 Unterschriften zusammen haben, müssen wir noch fleißig sammeln. Aktuell sind schon fast 9.000 Unterschriften zusammen.
Der Hamburger Senat hat am Dienstag, den 25. August das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Die erste Hürde ist somit genommen, den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt zu übertragen. Nach der erfolgten Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der Beratung im Landespersonalausschuss wird der Gesetzentwurf der Bürgerschaft zugeleitet.